Gewerbe Als Friseurin?

4 Antworten

Hallo Krümel,

das was du schilderst ist das grundsätzliche Problem von Frisören ohne Meistertitel. 

Ein Professor von mir hateinmal gesagt, es ist nicht wichtig die Gesetze zu kennen sondern die Lücken. 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Du dich auch ohne Meister selbständig machst. Ich sehe zudem keine Probleme dieTätigkeit im Reisegewerbe auszuüben. Hierhabe ich schon einiuge Personen ion die Gründung begleitet.

Wichtig ist immer, dass man die Handwerkskammer nicht gegen sich hat und sich an die Rahmenbedingungen hält.

Da die Gründung individuell geplant werden muss, solltest Du dich mit einem Gründungsberater in Verbindung setzen.

Geochelone  04.02.2016, 07:25

Ich sehe zudem keine Probleme dieTätigkeit im Reisegewerbe auszuüben.

Ein Friseur, der von Tür zu Tür geht und fragt, ob er die Haare machen darf ? Was für ein Quatsch ! Wenn er nach vorheriger Terminvereinbarung kommt, dann ist das kein Reisegewerbe mehr, sondern stehendes Gewerbe und damit zulassungspflichtiges Handwerk !

Ich kann und werde definitiv nicht in einem Salon Arbeiten, da ich mit der Fließband Arbeit wo der Kunde sowie das haarschonende arbeiten überhaupt nicht mehr zählt sondern nur noch der Profit.

Ich will dir ja nicht zu Nahe treten, aber bei dem was Friseure an Gehalt bekommen und was für den Inhaber übrig bleibt - da bleibt gar keine andere Wahl. Meinst du die Chefs und Mitarbeiter schwimmen im Geld?

Es kommt nicht darauf an, wie du dein Gewerbe nennst bzw. was du in die Tätigkeitsbeschreibung einträgst. Entscheident ist, was du machst und machen darfst ! Ohne Zulassung der Handwerkskammer darfst du weder Haare schneiden noch färben. Und diese Zulassung bekommen in der Regl nur Meister oder Altgesellen (siehe http://www.buhev.de/2003/12/altgesellenregelung.html). Alles andere wäre illegale Handwerksausübung und gibt vierstellige Bußgelder.

KruemelND 
Fragesteller
 03.02.2016, 05:45

Sehe ich ganz genauso.

Nur steht im Rahmenlehrplan der Maskenbildner,  ich zitiere " Lernfeld 4: Haare rollengerecht gestalten 1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Haare in Form und Farbe mit den entsprechenden
Techniken, Materialien und Geräten. Sie kennen die Möglichkeiten und Grenzen der einge-
setzten Materialien, ermitteln den erforderlichen Materialeinsatz und führen Kostenberech-
nungen durch.
Frisurenvorlagen und eigene Entwürfe setzen sie mit Schnitt-, Färbe-, Umformungs- und
Stylingtechniken um. Dazu wählen sie geeignete Verfahren, um den produktionsbezogenen
Anforderungen an Haltbarkeit und Wiederauffrisierbarkeit zu entsprechen.
Sie analysieren Frisuren verschiedener Epochen unter handwerklichen Aspekten und verfügen
über Techniken, die jeweiligen Haarmoden zu reproduzieren.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Frisuren bezüglich der ästhetischen und
handwerklichen Qualität und begründen ihre Entscheidungen."

Geochelone  03.02.2016, 07:26
@KruemelND

Im Lehrplan für einen Friseur steht wahrscheinlich ähnliches bzw. noch weitergehendes. Und trotzdem darf man nach der normalen Friseurlehre nicht selbständig als Friseur arbeiten.

Mit 7 Berufsjahren und davon mind. 4 als Salonleitung könntest Du eine sogenannte Ausnahmeerlaubnis erhalten.  Darunter sieht es eher schlecht aus.

Wenn Du definitiv mit Herzblut hinter Themen wie haarschonendes Arbeiten, kundenorientiertes Arbeiten und auch mehr sinnvolle, nachhaltige Kundenberatung stehst, schreib mich bitte direkt über mein Profil an  . . . geht hier wohl nur richtig über die "Kompliment"-Funktion und die Freundschaftsanfrage.

Solche Fachkräfte, die auch noch an Selbstständigkeit denken ... und mit Schwerpunkt Kosmetik, werden nicht nur von mir händeringend gesucht, denn die meisten arbeiten und enken einfach "zurückgelehnt" in ihren eingefahrenen Schienen und "funktionieren" einfach nur täglich nach Vorgabe ... wie "Maschinen"