Gesund-melden beim AG. Auch schon im Urlaub?

2 Antworten

Wenn Du bis Ende der Woche arbeitsunfähig geschrieben bist und anschließend Urlaub hast, solltest Du Deinem AG noch Ende dieser Woche sagen, ob Du noch länger krank bist oder nicht.

Der AG sollte wissen ob Du nächste Woche krankheitshalber fehlst oder den Urlaub angetreten hast. Das ist auch deshalb wichtig, weil er wissen muss ob Entgeltfortzahlung geleistet werden und der Urlaub storniert werden muss oder ob der Abzug von Urlaubstagen für Freizeit infrage kommt.

Denk auch mal an den AG der planen muss. Soll er nächste Woche darauf warten ob eine Verlängerung der AUB eintrifft und dann raten ob diese zu spät kommt oder Du den Urlaub angetreten hast? Am ersten Arbeitstag mitteilen ob Du jetzt vorher noch krank warst oder Urlaub genommen hast ist noch ungeschickter.

delaney1990 
Fragesteller
 06.04.2016, 10:47

ok danke für die Antwort :)

habe meinen arbeitgeber bescheid gesagt. Er war weder begeistert noch sauer ...

Ich sollte noch hinzufügen, dass ich in meinem 1. Lehrjahr bin und mich in diesen Bereich noch nicht so gut auskenne.

Aber nur um meine eigentliche Frage zu klären wann muss ich mich "rechtlich" gesund melden ? 

Hexle2  06.04.2016, 11:31
@delaney1990

"Rechtlich" kannst Du bis Freitag arbeitsunfähig geschrieben sein und am Montag  "einfach" wieder zur Arbeit gehen ohne Dich vorher "angemeldet" zu haben.

Wenn Du Dir aber sicher bist, dass Du am Montag nicht wieder zum Arzt musst, ist es auch Rücksichtnahme auf die Kollegen und den AG wenn schon am Freitag bekannt ist, dass Du wieder kommst. Gerade bei Schichtbetrieben ist dies für die Planung wichtig.



Wenn Du wieder gesund bist. Der Krankenstand unterbricht den Urlaub. Wenn der Verdacht aufkommt, dass Du das ausnützt, bekommst Du sicher ein "Knöllchen" bei Deinem Arbeitgeber.