Gesetzlicher Betreuer nutzt Oma aus

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Trotz deines Briefes an das Amtsgericht würde ich am Montag mit einer Justizangestellten des für deine Oma zuständigen Vormundschaftsgerichtes telefonieren. Du musst ihr möglichst genau begründen, warum du denkst, dass die jetzige gesetzliche Betreuerin für deine Großmutter ungeeignet ist. Du kannst ihr sagen, dass du zwar einen Brief an das Amtsgericht geschrieben hattest, dir aber nicht sicher bist, ob das formell so in Ordnung ist. Die Justizangestellte wird deine Aussage mitschreiben und dies alles dem zuständigen Richter vorlegen. Vielleicht kennst du eine vertrauenswürdige Person, die du dem Gericht als neuen Betreuer vorschlagen könntest. Du musst allerdings gegenüber dem Gericht auch realistische Pläne für die Versorgung deiner Oma haben, wenn sie nicht mehr im Heim leben soll. Wenn du Glück hast, lässt sich das Gericht vielleicht von deiner Argumentation überzeugen. Dann wird ein Richter hoffentlich deine Oma persönlich aufsuchen und mit ihr ein Gespräch führen, um sich einen Eindruck zu verschaffen. So denke ich, solltest du es versuchen. Ich gebe aber keine Garantie für meine Vorschläge!Falls du Schwierigkeiten bekommen solltest, wende dich an einen Anwalt für Familienrecht. Es sollte aber kein Anwalt sein, der selber Betreuer ist. Bekannt ist doch Prof. Volker Thieler aus München.

Ich würde die Beschuldigungen der Tichter herauslassen aus dem Schreiben.

Wichtig: Die Oma hat vermutlich die Tochter als Betreuerin eingesetzt? Hast du eine Kopie der Vollmacht und in welchen Bereichen (auch Aufenthalt) sie verfügt wurde?

Gesetzliche Betreuer kümmern sich in der Regel wesentlich schlechter um Einzelpersonen, weil sie schlichtweg überfordert sind, und in Schreibkram ersticken.

Da die Tochter den ganzen Schreibkram und die Finanzen regelt, werdet ihr nicht drumherum kommen, mit ihr zu reden, was für die Oma das Beste wäre. Vielleicht bekam sie keinen andren Heimplatz? Es gibt Wartelisten. Die Preise sind unterschiedlich.

Auch ein Demenzkranker hat Rechte. Wenn deine Oma aus dem Heim partout heraus möchte, muss sie ernst genommen werden. Hast du mal mit dem Pflegepersonal geredet? Was, wenn sie ihr Köfferchen packt? Kannst du dich oder wer anderes 24h am Tag um sie kümmern? Das wäre die Alternative

ziebeleskees  02.08.2014, 18:08

Was ich noch vergaß: Wenn jemand z.B. nicht aus dem Haus kann und eine Betreuung hat für Bankgeschäfte, Ämtergänge, Einkaufen etc., kann der Betreute widersprechen.

Ein Berufsbetreuer muss Rechenschaft über alle Aktionen führen. Die müssen natürlich im Sinne des Betreuten vorgenommen werden.

Dein Anschreiben wird natürlich dauern, was eine Antwort angeht. Bestehe darauf, dass eine psychiatrische Begutachtung vorgenimmen wird, weil Zweifel an Massnahmen bestehen, die nicht im Sinne des Betreuten / deiner Großmutter durchgesetzt wurden /werden. LG

Hallo coralinde: Die Betreuerin ist gegenüber dem Amtsgericht zur Rechenschaft verpflichtet. Ich nehme an, dass du auch Antwort bekommst. Wenn deine Oma allerdings aus dem Heim kommt, wo soll sie denn dann leben und wer kümmert sich um sie?

Der Vollständigkeit halber müsstest du erklären:

Wie alt bist du?

Wer hat den jetzigen Betreuer eingesetzt und warum?

Ist die gesetzliche Betreuerin eine Berufsbetreuerin (Anwalt....) oder eine von der Behörde eingesetzte Betreuerin?

Weshalb hat die Tochter nicht die Betreuerfunktion übernommen?

Hat die Tochter eine Vollmacht über das Konto der Oma oder hat sie nur die PIN-Nr. der Kontokarte?

Könntest du - vorausgesetzt, du bist 18 Jahre alt - das Amt als ehrenamtliche Betreuerin übernehmen?

Zur Information: Etwa 70% der Betreuer sind ehrenamtliche Betreuer aus dem Familien- oder Bekanntenkreis.

Hallo coralinde, ich hoffe für dich, dass du beim Amtsgericht etwas in Bewegung setzten kannst und du von dort Nachricht erhälst. Ich finde es richtig, dass du diesen Brief geschrieben hast und drücke dir ganz fest die Daumen, dass sich etwas ändert.

Ja dies alles kannst du schreiben, denn die Tochter verstößt hier gegen mehrere Sachen des Betreuungsrechts.

  • Sie hebt Geld ab, zwingt die Oma aber in Armut (Wasser)

  • Sie verbietet Kontakt zu Angehörigen, obwohl die Oma darum bittet

  • Sie handelt gegen den mutmaßlichen Willen der Oma