Gesetzliche Erbfolge im Todesfall?

3 Antworten

Ihr seid nicht geschieden... wenn ihr geschieden wärt, dann würde deine Tochter alles alleine erben.

So, als noch verheiratetes auch wenn getrenntes Paar, hat deine Ehefrau Anspruch auf die Hälfte deines Vermögens, die andere Hälfte geht an deine Tochter.

Entweder scheiden lassen, dass wäre am saubersten. Oder Testament machen, in dem deine Tochter als Alleinerbin eingetragen ist und deine Ehefrau nur den Pflichtteil bekommt. Das wäre die Hälfte vom gesetzlichen Teil. Allerdings wäre der Pflichtteil in Geldwert, also müsste diene Tochter deine Frau auszahlen.

Oder mit deiner Ehefrau beim Notar einen Vertrag auf Verzicht des Pflichtteils machen.

Ohne Testament würde also deine Frau die Häöfte vom Haus erben. Deine Tochter würde zwar wiederrum deine Frau, ihre Mutter, beerben, allerdings kann es dann passieren, dass da noch andere Personen miterben, vielleicht neuer Ehepartner...

Du kannst auch das Haus jetzt deiner Tochter überschreiben mis Niesbrauch bei dir, und lebst noch mindestens 10 Jahre, dann würde der gesetzliche Anteil deiner Frau nur vom Geldwert, nicht vom Haus berechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du die Situation fürchtest, solltest du die Übertragung der Immobilie bereits vor dem Tod ins Auge fassen.

Da ihr nicht geschieden seid, die Scheidung vermutlich auch nicht eingereicht habt: erben die Frau und die Tochter je die Hälfte und werden somit beide Eigentümer der Immobilie.

Alternativ Testament zu Gunsten der Tochter. Nur kann diese der Mutter einen Pflichtteil ausbezahlen oder würde die Mutter diesen überhaupt einfordern......

Die Frage, was du dir unter bestmöglich für die Tochter vorstellst. Den Erhalt der Immobilie oder eine rein finanzielle Versorgung.

Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt die Ehefrau die Hälfte und die Tochter die andere Hälfte. Wenn die Tochter alles erhalten soll, dann muss sie per Testament zur Alleinerbin gemacht werden. Die Ehefrau hat aber einen Pflichtteil von 1/4 des Nachlasswertes. Lässt man sich scheiden, dann entfällt der Pflichtteil. Alternativ kann man das Grundstück auch davor der Tochter schenken und 10 Jahre überleben. Zumindest wenn man sich keine Rechte daran vorbehält.