Geschlossene Gesellschaft..Frage unten!

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Wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, dann unterliegt diese voll und ganz dem Jugendschutzgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html#BJNR273000002BJNE002804310

Öffentlich ist eine Veranstaltung zum Beispiel, wenn der Teilnehmerkreis nicht näher bestimmt ist, also jeder kommen darf. Weiterhin liegt keine Privatveranstaltung vor, wenn es untereinander oder gegenüber dem Veranstalter keine persönliche Verbindung gibt.

Ein Schild an die Tür zu hängen und auf eine Privatveranstaltung hinzuweisen, reicht nicht aus.

Insbesondere, wenn Eintrittsgelder verlangt werden oder man auch sonst für Getränke bezahlen muss. Sicherlich braucht man keine Preisschilder aufhängen, allerdings gibt es immer wieder Besucher, die doch sehr redselig sind, wenn man sie befragt.

Auch sonst muss man aufpassen. Auch wenn es sich um eine private Veranstaltung handelt und das Jugendschutzgesetz nicht greifen sollte, so kann eine Gefährdung Minderjähriger vorliegen. Insbesondere wenn zu befürchten ist, dass durch ihre bloße Anwesenheit eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht; oder wenn Minderjährige deutlich erkennbar unter Alkoholeinfluss stehen; dann sind die Minderjährigen den Eltern zu überstellen und es wird eine Mitteilung an das Jugendamt gefertigt.

colt1212  02.04.2011, 20:01

das ist doch echt ne klasse antwort...super..

nein.... nur weil es privat ist dürfen jugendliche noch lang nicht alkohol trinken. da hat dir jmd einen bären aufgebunden

wenn das kein öffentiches Lokal ist braucht man auch kein Schild geschlossene Gesellschaft, wenn es ein öffentliches Lokal ist, hilft auch das Schild nichts. Die Polizei hat kein Zutrittsrecht in private Räume.

killaaaaah  02.04.2011, 18:07

aber doch sehr wohl, wenn in ihrem blickfeld alkohol von jugendlichen getrunken wird... hier geht es schließlich um den schutz der jugendlichen