Geschenktes Auto zurück geben?

10 Antworten

Hier werden ja schon einige Meinungen geäussert. Diese sind sehr verschieden, und genau so verschieden sind die Urteile, die Gerichte über solche Fälle sprechen. 

War es ein Verlobungsgeschenk, wie lange währte das Verhältnis, habt Ihr schon zusammen gewohnt, wie lange, was ist das Auto wert ?

Alles solche Fragen spielen dabei scheinbar eine Rolle.....
Wie gesagt, das ist ein Einzelfall und ein Gericht kann darüber urteilen - ob es dann ein "gerechtes" Urteil ist, das weiss man nicht.

Deshalb bin ich sicher, dass es hierzu bei GF KEINE pauschale, richtige Aussage geben wird, ganz egal wie viele Leute und wie lange sie darüber hier streiten :-)

In § 1301 BGB ist die Herausgabe von Geschenken bei Auflösung eines Verlöbnisses geregelt. Je nachdem, wie lange ihr zusammen gewesen seid und wie sich Euer Zusammenleben gestaltet hat, könnte man von einer "verlobungsähnlichen" Gemeinschaftssituation ausgehen. Wenn sich Dein Exfreund darauf beruft und das Auto als Verlobungsgeschenk zurückhaben möchte, dann ist es meiner Meinung nach gut möglich, dass er damit Erfolg haben wird.

Sofern der Wert des Wagens es rechtfertigt, würde ich mich an Deiner Stelle anwaltlich beraten lassen.

Halter und Versicherungsnehmer weisen NICHT den Eigentümer aus.

Es wäre angebracht, dass du es ihm zurück gibst, wenn ihr das ausgemacht habt.

Welchen Wert hat das Auto heute noch und wielange fährst du es schon ?
Gib ihm einen Teil zurück, dann gibt er Ruhe.

Nach meinem Empfinden ist ein Geschenk zwar ein Geschenk, aber um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, würde ich unabhängig von einer Rechtslage diesen Weg versuchen.


Nein, du bist Halter und VN, fertich iss.

Aber fühlst du dich wohl damit? Mit dem geschenkten Auto vom Ex?

Kann ja sein, daß er etwas anderes von dir eingesackt hat. "Schulterzucken"