Geschenk vom ex zurück verlangen?

13 Antworten

Nein, hier gilt "Geschenkt ist Geschenkt".

Du musst ihn ja auch mal gerne gehabt haben, sonst hättest Du Deiner Tochter ja wohl nicht das Geld vorgestreckt.

Wenn die zwei sich getrennt haben, ist das deren Angelegenheit und wenn Du das Geld wieder haben möchtest, musst Du das Deiner Tochter sagen.

Soo teuer wird sie ja wohl nicht gewesen sein, die wenigsten Menschen verschenken eine Rolex.

lg Lilo

Die Schenkung kannst du bei groben Undank oder bei Verarmung zurückverlangen.

Ein grober Undank wäre zum Beispiel, wenn eine Form von körperlichen Misshandlungen, Bedrohungen oder schweren Beleidigungen vorliegen. Auch die Missachtung von Pflichten, zu deren Erfüllung sich der Beschenkte bereit erklärt hat, kann als eine schwere Verfehlung angesehen werden, ebenso Ehebruch. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Verfehlung und der Schenkung hingegen muss nicht vorhanden sein.

Guten Morgen Bobby2017,

da du deiner Tochter das Geld für die Uhr vorgestreckt hast, sollte sie dir den geschuldeten Betrag bezahlen. Es kann nicht dein Problem sein, dass sich die beiden getrennt haben.

Dann kann deine Tochter noch immer die Uhr zurückverlangen - wobei ich der Meinung bin, dass man nichts zurückverlangen kann, was man verschenkt hat.

Liebe Grüße

Nein, du kannst nur das Geld von deiner Tochter Verlangen, denn du hast ihr ja den Kredit zum Kauf gewährt.

Deine Tochter kann unter Umständen die Uhr vom Ex zurückverlangen. Aber nur Anteiligen 10% pro nicht vergangenem Schenkungsjahr(nach 10 Jahren ist eine Schenkung unwiderbringlich). Dafür muss sie ihrem Ex aber groben Undank nachweisen und dass ist ein sehr schwammiger Begriff.(Er hat sie verprügelt, er macht sie im Nachhinein schlecht vor anderen etc...)

Ansonsten gilt Geschenkt ist Geschenkt

du hast die Uhr nicht zweckgebunden geschenkt? Nein, damit hast du keinen Grund diese Uhr einzufordern.