Geringfügig Beschäftigt SV-Abzüge?

Lohnabrechnung - (Recht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen)

5 Antworten

Wie kommst du auf 3,7%?

Laut Minijob Zentrale liegt der Beitrag bei 18,7%.

"Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherun

Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,7 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,73 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind.  Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient."

Wobei sich da die Frage noch stellt: Übst du noch eine Hauptberufliche Tätigkeit aus? Dann berechnet sich der Rentenversicherungsbeitrag wieder anders. 

Schau doch mal hier: 

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

Captaincre 
Fragesteller
 25.08.2017, 12:25

Von den 18,7 Prozent übernimmt doch eigentlich der arbeitgeber 15% oder...? Und dann wäre es doch trotzdem nicht so viel, das sind ja über 60% die mir da abgezogen wurden

Und nein das ist mein einziger Job, aber danke schonmal

Spezialmann  25.08.2017, 19:16
@Captaincre

Von den 18,7 Prozent übernimmt doch eigentlich der arbeitgeber 15% oder...?

Nein, der Arbeitgeber übernimmt nur 15% vom tatsächlichen Entgelt. Berechnet werden aber 18,7% von der Mindestbemessungsgrundlage, und die Differenz muss der Arbeitnehmer tragen

Das hat mit der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung zu tun. Diese beträgt 175 Euro (350 Euro für zwei Monate) monatlich. Der Arbeitgeber zahlt 15% von deinem tatsächlichen Verdienst, du die Differenz bis zum Betrag zum Rentenversicherungsbeitrag aus der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.

Bei dir sieht das so aus:

Rentenversicherungsbeitrag (18,7% von 350 Euro): 65,45 Euro

Davon trägt der Arbeitgeber 15% von 82,47 Euro: 12,37 Euro

und du die Differenz: 53,08 Euro

Mien Tipp: Verzichte auf die Rentenversicherungspflicht ;)

Sicherlich, aber ist der monatliche Verdienst eher gering, was ja in deinem Fall so war, ist der Arbeitgeberanteil zur RV niedriger - und für dich entsteht ein Differenzbetrag. Je nach Gehalt, musst du sogar deinem Arbeitgeber noch Geld geben. 

Minijobs sind Ausbeute - aber willst du nicht drauf legen, lieber schauen das du die 450 Euro voll bekommst ;). 

In deiner Abrechnung steht bei Rentenversicherungsbrutto 350€ und es ist wohl von diesem Betrag aus gerechnet worden.

Der Mindestbeitrag beim Minijob zur Rentenversicherung wird, meine ich, von 175€ gerechnet. D.h. wer weniger verdient, zahlt überproprotionalen Beitrag.

350 ist nun das Doppelte von 175 und es scheint sich auch um eine Abrechnung von Juni und Juli zu handeln. Könnte also grundsätzlich korrekt sein.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

Schau mal in den Link, dort wird es erklärt.