Gerichtsvollzieher von der Krankenkasse?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gerichtsvollzieher folgen generell auf Vollstreckungsbescheide vom Amtsgericht, die dem vorraus gehen.

Ein solcher Brief ist mit Stempel und Unterschrift vom Amtsgericht, dessen Gerichtsvollzieher versehen.

Welche die von Inkassounternehmen angekündigt werden, sind schlicht weg Geldeintreiber und nicht berechtigt in deine Wohnung einzudringen. Das kann man verwehren.

Allerdings kann es ein Schlichtungsversuch sein mit Ratenangebot um einen Vollstreckbaren Titel zu umgehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
TimTallheinz 
Fragesteller
 13.02.2020, 03:58

In seinem Schreiben steht, er würde dann beim Hausbesuch auch ggf. Sachpfändungen von verwertbaren Gegenständen durchführen. Wie gesagt, er ist Angestellter der Krankenkasse und miemt einen auf Gerichtsvollzieher.

DerStudent1993  13.02.2020, 04:00
@TimTallheinz

Er muss einen vollstreckbaren Titel vorlegen können. Auch wenn er vor der Türe steht, sonst darf er gar nichts.

Erfahrenes  13.02.2020, 10:54
@DerStudent1993

Der Zoll braucht keinen Vollstreckungsbescheid.

aus öffentlich-rechtlichen Beitragsbescheiden kann sofort vollstreckt werden. Sie sind vollstreckbare Titel. Ein Gerichtsurteil braucht es dazu nicht.

DerStudent1993  13.02.2020, 14:33
@Erfahrenes

Ich habe nirgends gelesen dass von einem Zoll gesprochen wurde.

Gesetzliche Krankenkassen können Mitarbeiter als Vollstrecker beschäftigen. die haben gem. der § 66 SGB X ff. alle Rechte und Pflichten eines Gerichtsvollziehers.

Damit bist du sowohl verpflichtet, ihm, wenn er sich ausweist (und sie haben alle einen entsprechenden Ausweis) reinzulassen, als auch eine "Pfändung" hinzunehmen.

Du hattest genug Zeit das Ganze abhzuwenden.

Sie dürfen sogar, wenn Du nicht anwesend bist, einen Schlüsseldienst kommen lassen, um die Tür zu öffnen und in Deiner Abwesenheit in die Wohnung zu gehen. Ich habe auch vertretungsweise einige Türöffnungen von Kollegen begleitet.

Diese Kosten kommen dann noch on top zu deinen Schulden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Krankenkassen beschäftigen keine Gerichtsvollzieher. Diese sind beim Amtsgericht angestellt. Eine KK kann höchstens einen Geldeintreiber beschäftigen. Meist kommen solche dubiosen Typen aber von irgendwelchen Inkassounternehmen.

Maßgeblich ist, ob du einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid erhalten hast. Dieser wird i. d. R. 14 Tage nach einem gerichtlichen Mahnbescheid zugeschickt. Beides muss aber zwingend vom Amtsgericht kommen und nicht von der Krankenkasse.

Solltest du keinen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, musst du auch niemanden in deine Wohnung lassen. Ein offiziell bestellter Gerichtsvollzieher kann und muss sich auch ausweisen können. Kann er das nicht, ist es kein Gerichtsvollzieher und dann kannst du ihm den Zutritt verweigern.

Du mußt grundsätzlich niemanden in Deine Wohnung lassen. Es sei denn, daß ein richterlicher Beschluß hierzu vorliegt bzw. daß ein öffentliches Organ, wie z.B. die Polizei, "Gefahr im Verzug" geltend machen.

Einen Gerichtsvollzieher von der Krankenkasse gibt es nicht, wohl aber ggf. einen Vollzugsbeamten oder Vollzugsmitarbeiter.

Möglicherweise hat die Krankenkasse ein Amtshilfeersuchen an eine andere Behörde gerichtet, so daß diese nun einen Vollzugsbeamten zu Dir schickt.

Hereinlassen mußt Du ihn nicht - es sei denn, daß, wie bereits erwähnt, ein richterlicher Beschluß hierzu vorliegt.

Da ich aufgrund Deiner Fragestellung davon ausgehe, daß Du der Krankenkasse Geld schuldest, wäre es aber vielleicht einen Gedanken wert, den Menschen hereinzulassen und die Sache mit ihm/ihr zu besprechen.

Oder versuche, die Angelegenheit auf andere Art und Weise mit der Krankenkasse zu klären.

Bezahlen mußt Du (irgendwann) so oder so.

Jeder wie er es verdient. Ein Gerichtsvollzieher kommt ja nicht grundlos! Oder meinst du er hat Langeweile und schaut nach einem frisch in Bambusfilter gemahlenem Kaffee vorbei??? :)))

Gruß Zeus

DanielaX78  13.02.2020, 21:23

Wahre Worte! Selbst schuld 👍