Gerichtsurteil/Gültigkeit

4 Antworten

Eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils (Titel) hat 30 Jahre Gültigkeit. Selbst wenn jemand unbekannt verzogen ist gibt es Mittel und Wege die neue Adresse herauszufinden.

Ein Urteil verliert nie seine Gültigkeit. Nur die Rechtsfolgen verfristen. Nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren rechtskräftig festgestellte Ansprüche nach 30 Jahren. Mit jeder Vollstreckungshandlung aus dem Urteil beginnt die Frist aber von Neuem.

Nein es verliert seine Gültigkeit nicht erst nach 30 Jahren, dann ist es verjährt.

Egal wo der Schuldner hinzieht, das hat mit dem Gerichtsurteil nichts zu tun.

Ausnahme: Der Schuldner stirbt dann hat sich auch das Gerichtsurteil erledigt weil es Personenbezogen ist.

Nein seine Gültigkeit verliert das Urteil nicht.