Geldgeschenk 10.000 Euro beim Finanzamt angeben?

4 Antworten

Solche größeren Schenkungen sollte beim Finanzamt angezeigt werden. (Auch wenn dafür keine Schenkungssteuer anfallen, wenn die Schenkung unterhalb des Freibetrags bleibt.) Sie muss jedoch nicht unbedingt angezeigt werden, wenn abzusehen ist, dass der Freibetrag nicht überschritten wird.

Der Freibetrag liegt bei 20000 EUR (innerhalb von 10 Jahren). Bei nahen liegt der Freibetrag teilweise etwas höher.

Siehe beispielsweise:

http://www.tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/

roschue 
Fragesteller
 28.12.2017, 22:42

Auch an dich der Hinweis, dass es nicht um die Steuern geht. Es geht nur darum ob ich es in der ESt angeben muss.

mihisu  28.12.2017, 22:48
@roschue

Sorry, hatte nicht so genau gelesen. Meines Wissens nach musst du das nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Geschenke werden normalerweise nicht als Einkommen gezählt, zumindest dann nicht, wenn es um die Einkommensteuer geht.

PatrickLassan  29.12.2017, 07:38
@roschue

Auch an dich der Hinweis, dass es nicht um die Steuern geht

Worum denn sonst?

Finanzämter sind nun mal nur für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig.

roschue 
Fragesteller
 31.07.2020, 07:18
@PatrickLassan

Da ich damals schon wusste, dass keine Steuern anfallen, da es unter dem Freibetrag lag.

Daher war die Frage, ob ich es überhaupt angeben muss.

Geschenke sind kein Einkommen.

Geschenke sind Geschenke und unterliegen der Schenkungsteuer (siehe ErbStG)

Die Frage ist nun in welchem Verhältnis stehst du zum Verschenker und steht dieser unmittelbar vor dem Bezug von Sozialleistungen (SGB II oder XII)?

Anzugeben wäre es, Steuern dürften bei 10.000,- € aber net anfallen.

roschue 
Fragesteller
 28.12.2017, 22:38

Steuern fallen keine an, das weiß ich bereits. Die Frage ist nur ob ich es angeben muss.

roschue 
Fragesteller
 28.12.2017, 22:36

Das ist die falsche Antwort. Dass ich keine Steuern bezahlen muss weiß ich selbst, da ich unter dem Freibetrag liege. Aber das wollt ich garnicht wissen.

Die Frage war, ob ich es in der ESt angeben muss, denn das eine schließt das andere nicht aus.

Charlyline  28.12.2017, 22:40
@roschue

Ne, isse nicht! Steht auch da!

roschue 
Fragesteller
 28.12.2017, 22:43
@Charlyline

Und warum sagst du es dann nicht? Kriegst kein ja oder nein hin?

Ja, muss man.

kevin1905  28.12.2017, 22:44

Schenkungen sind kein Einkommen i.S.d. Einkommensteuergesetzes.

kevin1905  29.12.2017, 14:04
@Maarduck

Freilich, nur gefragt war ob sie Einkommen sind.