Gehaltsverweigerung wegen einem Krankheitstag?

5 Antworten

Kann mir jemand sagen ob das rechtens ist?

Das Verhalten Deines Arbeitgebers ist nicht rechtskonform!

Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist, dass das Arbeitsverhältnis 4 Wochen (28 Kalendertage - nicht 1 Monat!) bestanden haben muss; Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 3:

Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Der erwähnte Absatz 1 besagt (Satz 1):

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Wenn ich davon ausgehe, dass der 16.06. der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses war, dann ist der 13.07. der 1. Tag, an dem Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.

Die Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis 4 Wochen (das sind 28 Kalendertage!) bestanden haben muss für einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, ist ab dem 13.07. erfüllt! Die Erkrankung hat am 14.07. begonnen, also zu einem Zeitpunkt, also Du bereits Anspruch auf Lohnfortzahlung hattest!

Jetzt ist es aber so, dass der Arbeitgeber nicht gezahlt hat und sich auch nicht in der Pflicht sieht.

Dann bleibt dir nichts anderes, als den Arbeitgeber auf seine zwingende (!) gesetzliche Verpflichtung hinzuweisen (die angeführten Paragraphen) und ihn zur Zahlung Deines Lohnes aufzufordern (bei einer Verzögerung der Zahlung hast Du übrigens auch Anspruch auf eine Verzugspauschale von 40 € nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 288 "Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden" Abs. 5).

Übrigens 1:

Wie groß ist der Betrieb? Denn bei Betrieben mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern bekommt der Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung zu 40 bis 80 % (je nach Satzung der Krankenkasse) von der Krankenkasse erstattet aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens (Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 1). Von daher ist sein ungerechtfertigtes "Theater" umso unverständlicher - wenn es sich um einen solch kleineren Betrieb handelt.

Übrigens 2:

Was für eine Art "unbezahltes" Praktikum hast du denn gemacht? Wenn es kein verpflichtendes Praktikum war und keines, das zur Orientierung für eine Berufs- oder Studienausbildung diente, sondern z.B. ein Praktikum, um den Betrieb kennenzulernen (wobei du aber "ganz normal" dort gearbeitet hast), dann hast Du Anspruch auf Bezahlung! Das gilt selbst dann, wenn eine solche Bezahlung vertraglich ausgeschlossen worden sein sollte: eine solchje Ausschlussklausel wäre rechtlich unwirksam! Eine Bezahlung kannst Du gegebenenfalls auch noch nachträglich einfordern, wobei möglicherweise bestimmte Fristen zu beachten sind.

Sevenge 
Fragesteller
 23.07.2018, 21:28

der vertrag ist am 15.06 in Kraft getreten. Und zu der Betriebsgröße, er ist relativ groß. Das Praktikum war quasi für mich um zu gucken ob der Job etwas für mich ist, da ich lange zeit arbeitslos war

Lasse mich raten, einen Tag krank, aber ohne eine ärztliche Bescheinigung.

Das hat nichts mit dem ersten Monat zutun, wenn es bei euch so geregelt ist das ab den ersten Tag ein Nachweis vorhanden sein muss, musst du denn jetzt liefern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ist wahrscheinlich nur ein Abrechnungsproblem. Vom 15.06.2018 bis 13.07.2018 bekommst Du Dein vereinbartes Gehalt. Für 14.07.2018 und 15.07.2018 Krankengeld/Lohnfortzahlung von der Krankenkasse und ab 16.07.2018 Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bis zu Deiner Genesung, längstens jedoch 6 Wochen. Gute Besserung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  23.07.2018, 15:54
Für 14.07.2018 und 15.07.2018 Krankengeld/Lohnfortzahlung von der Krankenkasse

Wie kommst Du denn darauf?!? Das ist falsch (ganz abgesehen davon, dass es sich bei der Krankenkassenleistung nicht um "Lohnfortzahlung" handelt)!

Es ist so, wie die Krankenkasse gesagt hat!

Gehen wir davon aus, dass der 16.06. der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses war, dann ist der 13.07. der 1. Tag, an dem Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.

Die Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis 4 Wochen (das sind 28 Kalendertage!)bestanden haben muss für einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, ist ab dem 13.07. erfüllt!

DogDiego  23.07.2018, 16:19
@Familiengerd

Sag ich doch. Allerdings: bin seit dem 15.06.2018 nun auch fest angestellt.

Da kann man nicht einfach mal davon ausgehen, daß der 16.06. der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses war. Die KK hat im Zweifel immer recht.

Familiengerd  23.07.2018, 16:22
@DogDiego
Da kann man nicht einfach mal davon ausgehen, daß der 16.06. der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses war.

Sondern??? Das Arbeitsverhältnis hat jedenfalls nicht später begonnen!!!

Entscheidend ist hier, dass Deine Aussage "Für 14.07.2018 und 15.07.2018 Krankengeld/Lohnfortzahlung von der Krankenkasse" schlicht und einfach falsch ist, weil spätestens ab dem 13.07. Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht!!

DogDiego  23.07.2018, 16:37
@Familiengerd

Ja. Entscheidend ist für den/die FS, wo ihr Lohn bleibt. Der wäre wohl fällig. LFZ ist noch nicht ihr Thema. Zumal sie ja wieder genesen ist.

Familiengerd  23.07.2018, 16:43
@DogDiego

Du hast eine Antwort gegeben zur Frage nach dem Anspruch auf Lohnfortzahlung!

Ein Teil Deiner Antwort lautet "Für 14.07.2018 und 15.07.2018 Krankengeld/Lohnfortzahlung von der Krankenkasse" - und das ist falsch! Darauf hat ich mit einem Kommentar reagiert.

Selbstverständlich hat der Fragesteller zunächst für den halben Juni seinen Lohn zu erhalten. Und für den Juli steht ihm ebenso selbstverständlich auch sein Entgelt zu - als normale Lohnzahlung bis zum 12.07, und als Lohnfortzahlung ab dem 13.07.!!

Die Vorstellung, der Arbeitgeber könne einen gesamten Monatslohn wegen eines Krankentages einbehalten, ist völlig absurd!

Natürlich ist der Arbeitgeber nicht im Recht.

Deine Arbeit muß bezahlt werden und lt. KK liegt dein Krankentag ja auch außerhalb der Frist und somit müsste dieser auch bezahlt werden.

Aber, wie läuft es eigentlich mit der Lohnabrechnung? Monatliche Abrechnung, Auszahlung erst zum 15? Oder wird vom 15. bis zum 15. abgerechnet?

Wurde deine Abrechnung erstellt? Nachfragen.

Wann beginnt/begann dein bezahlter Arbeitsvertrag? Ist die Umstellung von Praktikum zu Arbeitsvertrag berücksichtigt worden? Vielleicht wurde da etwas versäumt?

Eine extra Abrechnung wird oftmals nicht gemacht, zu aufwendig, sollte ein Fehler passiert sein. Ansonsten, um einen Vorschuß bitten.

Kläre ob der Arbeitgeber nicht zahlen will oder ob "bloß" ein Versäumnis passiert ist.

Wenn er nicht will, schriftlich mit kurzer Frist zur Abrechnung u. Zahlung auffordern, der nächste Schritt ist dann das Arbeitsgericht. Dort benötigst du erstmal noch keinen Anwalt.

Sie es mal so, du kannst es dir nicht leisten ohne Geld zu arbeiten und für "so einen" Arbeitgeber will man auch nicht arbeiten.

By the way: Bei einen unbezahlten Praktikum zahlt auch die KK in den ersten 4 Wochen kein Gehalt.

https://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/arbeitsrecht-3-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall

Vielleicht ist in dem Link noch etwas nützliches für dich.

Sevenge 
Fragesteller
 23.07.2018, 21:22

ich habe am ende des monats sogar eine abrechnung über den halben Monat bekommen. und ja immer zum 15. sollte gezahlt werden. (steht auch so in dem Vertrag). Vielen Dank für die Antwort :) Nein das praktikum habe ich auch hauptsächlich gemacht um Initiative zu zeigen und um zu gucken ob der Betrieb was für mich ist. von daher habe ich da auch gar kein geld eingeplant. nur halt seit vertragsabschluss schon :D

ellaluise  24.07.2018, 11:23
@Sevenge

Du hast eine Abrechnung also kannst du auch Fragen wo das Geld ist.

Die nächste Abrechnung läuft dann hoffentlich "automatisch" und richtig. Dafür ist die Gehaltszahlung dann ja erst den nächsten 15. fällig.

ich bin ja auch nur einen tag krank gewesen. Am Sonntag war ich direkt wieder auf der Arbeit. Also bin vollständig genesen aber danke für die Genesungswünsche :-)

Familiengerd  23.07.2018, 16:50

Um noch einmal nachzuhaken:

Willst Du sagen, der Arbeitgeber würde behaupten, weil Du einen einzigen Tag krank gefehlt hättest (brauchst Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem 1. Tag oder erst bei längerer Erkrankung?), könne er das Entgelt für einen ganzen Monat (welchen?) einbehalten, wenn Du innerhalb des 1. Beschäftigungsmonats krank würdest???

Das wäre absurd.

Das Einzige, was der Arbeitgeber darf: Wenn Du einen Krankentag, für den Du eine Bescheinigung des Arztes benötigst, nicht nachweist, dann darf der Arbeitgeber das Entgelt für den nicht nachgewiesenen (durch Bescheinigung entschuldigten) Tag einbehalten.

Er muss das einbehaltene Entgelt aber nachzahlen, sobald die benötigte Bescheinigung vorgelegt wird.

Sevenge 
Fragesteller
 23.07.2018, 21:25
@Familiengerd

ja genau das. und ich war auch nur einen tag krank. Also ich bin direkt am nächsten tag wieder fit gewesen und hab gearbeitet. Und ich hatte auch ein attest.