Gegenseitige Erpressung erlaubt? Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
hallo, mein Arbeitgeber hat mich
mit Staatsanwaltschaft und Polizei mehrfach erpresst, wegen meiner Kündigungsklage. Darf ich zurückerpressen? Und paar Fakten liefern? Wie sieht das Gesetzt in solchen Fällen? Wenn ich ihn erpressen sollte, in dem ich sage, wenn du es darauf ankommen lässt, dann wird das Gericht schlimme Fakten feststellen?
liebe grüße
8 Antworten
Wenn ich deine anderen Fragen so lese, geht es um eine Entfristungsklage: https://www.gutefrage.net/nutzer/audidriver619/fragen
Was genau möchtest du erreichen? Einen unbefristeten Vertrag? Wurde der vermutlich befristete Vertrag mehrfach verlängert?
Wobei deine Aussage zur Erpressung mir zu einseitig erscheint, ich vermisse eine Vorgeschichte. Aber okay, es gibt auch "spezielle Chefs", wie es auch "spezielle Arbeitnehmer" gibt.
Weder darf Dein Arbeitgeber Dich erpressen noch Du ihn.
Leider geht aus Deiner Frage nicht hervor wie es zur Erpressung durch Deinen AG kam. Aber eigentlich hättest Du dort schon aktiv werden müssen (z. B. Anzeige erstatten).
Erpressung ist nie erlaubt. Aus zweimal Unrecht wird kein Recht.
Wenn Dein AG Dich erpresst, und Du beweise hast, kannst Anzeige erstatten.
Erpressung ist grundsätzlich strafbar.
In deinem Falle scheint es so, dass sowohl du, als auch dein Chef "Dreck am Stecken" hat und ihr somit beide erpressbar seid.
Also was willst du eigentlich?
Aus Unrecht wegen Unrecht wird nicht automatisch Recht.