Gefälschtes U-bahnticket gekauft - Strafanzeige!

12 Antworten

Grundsätzlich als Beschuldigter niemals eine Aussage machen ohne Rechtsbeistand.

Mache bitte von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch (§ 55 StPO) und suche dir einen Rechtsanwalt der Erfahrung mit Strafrecht hat.

Die 40,- € waren meiner Meinung nach nicht zu zahlen und auch das Strafverfahren dürfte nicht zu Konsequenzen führen, wenn glaubhaft ist, dass du nicht wusstest oder hättest erkennen müssen, dass es sich um eine Fälschung handelt.

hauseltr  05.04.2014, 18:02

Deine Meinung in Bezug auf die 40,00 € erhöhter Fahrpreis ist unrichtig, ebenso deine Vermutungen auf das Strafverfahren. Das es sich um eine Fälschung oder eine gestohlene Karte handelt, geht allein schon daraus hervor, dass niemand Tickets unter Preis anbieten kann.

jurafragen  05.04.2014, 20:27
@hauseltr
Das es sich um eine Fälschung oder eine gestohlene Karte handelt, geht allein schon daraus hervor, dass niemand Tickets unter Preis anbieten kann.

Doch, es besteht nämlich Vertragsfreiheit, Es kann auch ein Fehlkauf gewesen sein oder eine von 12 Wertmarken aus einem (vergünstigten) Abo. Oder um eine der 12 Marken eines Jahresabos, die der ursprüngliche Käufer nicht benötigt, weil er in diesem Monat im Urlaub ist. Allein aus dem Preis daraus zu schließen, dass das Angebot illegal ist, halte ich für fragwürdig. Hinterher ist der Käufer aber immer schlauer.

naja du hast es ja nicht bei der BVg gekauft und auch nicht selbst gefälscht, also kannst du angeben daß du es gekauft hattest. Jede Handynr ist auf irgwen registriert, und die Polizei bekommt sofort Auskunft vom Netzbetreiber. Verteidiger müsstest du selbst bezahlen oder dich selbst verteidigen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und 55 Euro anstatt 78 fandest du nicht seltsam?

jurafragen  05.04.2014, 20:31
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Doch. Das kannst du zum Beispiel dem § 16 StGB entnehmen. Was du aber meinst, ist in § 15 geregelt., wonach hier Vorsatz erforderlich wäre, um Strafbarkeit anzunehmen. Der liegt aber eher nicht vor.

Hallo, in den Beförderungsbedingungen (des VBB) steht ja u.a.: "die gewerbliche bzw. entgeltliche Weitergabe von Fahrausweisen durch Dritte und deren Nutzung ist untersagt". Macht sich ebay nicht strafbar, wenn es diese Weitergabe auf seiner Plattform ermöglicht?

Auch ein echtes Ticket ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Du bist also wegen "Leistungserschleichung" angeklagt. Ob es sich lohnt deswegen einen Anwalt zu nehmen, musst du selbst entscheiden. Den musst du dann natürlich noch zusätzlich bezahlen.

Einfach so kommst du auf keinen Fall davon. Dass die ganze Aktion illegal war, war dir schließlich bewusst.

Rolf42  05.04.2014, 19:45

Eine echte Monatskarte (VBB-Umweltkarte Berlin AB für 78,00 Euro) wäre übertragbar gewesen.

jurafragen  05.04.2014, 20:21
Auch ein echtes Ticket ist nicht auf eine andere Person übertragbar.

Dann behaupte ich einfach mal das Gegenteil.

Dass die ganze Aktion illegal war, war dir schließlich bewusst.

Das leitest du woraus ab?