Gefälschte Uhr verkaufen - Strafe?

9 Antworten

Das weit schmerzhaftere an der Sache ist, dass es Anwälte gibt, die genau solche Angebote suchen. Dann wird bspw. eine Rolex Submariner angeboten ohne den Verweis auf eine Fälschung. Dummerweise ist es auch mit dem Verweis illegal! Fälschungen dürfen europaweit nicht gehandelt werden. Zurück zum Anwalt. Dieser wird bei 150 € zuschlagen. Dann besteht er auf Erfüllung des Vertrags - nämlich eine (echte) Rolex Submariner. Ggf. Schadenersatz in gleicher Höhe. Sprich - etwa 7.000 € warten dann auf den neuen Besitzer. Die paar Sozialstunden vom Richter werden dann die geringsten Schmerzen sein.

Ich glaube wenn es nur so ne machmache von ner anderen marke ist dann nicht. Wenn es aber wie ne echte von einer richtigen marke ist sollte er es lieber sein lassen würde empfehlen gesetze zu lesen

Prinzipiell möglich, sofern es nicht im "geschäftlichem Verkehr" geschieht.

Allerdings sollte er nicht versuchen die Uhr bei Ebay zu verkloppen.

Was will er denn schreiben bei ebay? Rolex dürfte er nicht, weils eine Fälschung ist. Bei wahrheitsgemäßer Angabe und Bezeichnung wird er wohl kaum was bekommen. Schreibt er aber ganz klar "Rolex" ist das Betrug. Wenns gut läuft (!) macht der Käufer erstmal keine Anzeige, dann darf der Cousin aber den Kaufpreis erstatten, dicke Anwaltsgebühren kommen noch sicher drauf und er bekommt eine schlechte Bewertung. Wie gesagt, wenns gut läuft...das kann für ihn noch viel schlimmer enden.