Gebühren für Lastschriftrückgabe mangels Deckung - Volksbank Günzburg

3 Antworten

Laut einem BGH Urteil darf eine Bank keine Gebühren dafür verlangen, wenn eine Lastschrift nicht ausgeführt wird. Im Urteil steht, dass die Bank in diesem Falle keinen Auftrag ausgeführt hat und demzufolge auch keine Gebühren verlangen darf.

Die Unwissenheit der Kunden nehmen manche Banken eben her, um den Kunden Gebühren zu berechnen. Hier die Bank ansprechen, sich auf das BGH Urteil berufen und die Rückerstattung der Gebühren verlangen.

Das musst du mit der Bank klären, ob nicht doch eine solche Ermächtigung für das Unternehmen vorliegt, welches auf dein Konto zugriff.

Der Widerspruch einer gegebenen Einzugsermächtigung muss bei dem Unternehmen von dir eingereicht werden, nicht bei der Bank.

Hier solltest du mal nachschauen, was Sache ist.

Kurzum, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt, darf die Bank auch nichts überweisen. Die Einzugsermächtigung soll ja eine Sicherheit dafür sein, dass nicht jeder einfach auf dein Konto zugreifen kann, der hierfür keine Erlaubnis hat.

Hallo, Im Normalfall überprüft die Bank, ob ein Abbuchungsauftrag vorliegt oder nicht, deshalb wundert es mich dass sie überhaupt von deinem Konto abbuchen konnten bzw es versucht haben ... Wenn keine ausreichende Deckung auf deinem Konto vorhanden ist, kann die Lastschrift nicht ausgeführt werden und das Geld bleibt auf deinem Konto. In diesem Fall kann es sein, dass die Bank eine Gebühr von bis zu 3 € erhebt ( ist bei jeder Bank unterschiedlich; manche Banken nehmen keine Gebühr). Das Unternehmen kann natürlich auch Mahngebühren erheben, wenn die Überweisung bzw der Einzug rechtens war und es zum Beispiel um die Bezahlung von Rechnungen geht. Das ist bei dir aber auch nicht der Fall. Ich würde mich aber definitiv nochmal erkundigen ob du das Geld nicht doch vielleicht wiederbekommst, da du unverschuldet in die Situation geraten bist. Aus Kullanz müsstest du das Geld eigentlich von deiner Bank erstattet bekommen... !

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