Gebrauchtwagenkauf Gewährleistung, Kaufvertrag Käufer als Firma eingetragen obwohl Privatperson

7 Antworten

Wie dir wahrscheinlich bekannt ist, haftet der Händler für Mängel bei Verkäufen an private Verbraucher. Die Verjährung von regelmäßig zwei Jahren kann bei gebrauchten Sachen vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden, weitere Senkungen oder Ausschlüsse sind nicht möglich. (§ 475 BGB)

Dabei kommt es allein darauf an, wer du wirklich bist, nicht darauf, was im Kaufvertrag festgehalten wurde. Es spielt also keine Rolle, dass du als Gewerbetreibende eingetragen wurdest.

Nur dann, wenn du den Verkäufer über diese Eigenschaft arglistig getäuscht hättest, kann er sich unter Umständen der Haftung entziehen. Er könnte dann den Vertrag nach § 123 BGB anfechten, so dass er rückabgewickelt würde. Du müsstest dann außerdem Schadenersatz zahlen und dich evtl. strafrechtlich wegen Betrugs verantworten. Die Beweislast liegt aber nicht bei dir.

Daher hast du einen Anspruch auf Sachmängelhaftung, der erst nach zwei Jahren verjährt. Beachte aber, dass der Händler nur für Mängel haftet, die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Die Beweisbarkeit dieses Umstands ist trotz § 476 BGB ein diffiziles Feld.

Ist ein Kaufvertrag gültig wenn man als Firma eingetragen wurde

Und? Hast du dich als Selbständiger ausgeben, die Mehrwersteuer ausweisen lassen oder diesen Vertrag unterschrieben? Dann gilt er auch :-O

Im Nachhinein wurden divere Mängel an dem PKW festgestellt.

Und? Ist dir ein Neuwagen verkauft worden? Sind die Mängel benannt oder bestanden sie nicht im Zeitpunkt der Übergabe, haftet der Händler auch nicht.

Welche Rechte habe ich gegenüber dem Händler?

Welche hättest du denn gern?

G imager761

AnnaMalibu 
Fragesteller
 21.06.2014, 14:04

Die Mängel die im Nachhinein festgestellt wurden, waren nicht benannt. Es ist keine MWSt ausgewiesen und er hat mich dort als Gewerbetreibender eingetragen um die Gewährleistung überhaupt ausschließen zu können. Und ja warum habe ich unterschrieben? Weil ich dumm bin. Kann man nicht anders sagen, ist mir bewusst. Aber darauf rum zu reiten hilft mir jetzt auch nicht weiter. Ich möchte nur wissen ob ich irgendwelche Rechte wirksam machen kann weil er mich bewusst falsch eingetragen hat.

Hallo!

So wie ich das sehe, hat dich der Händler ausgestrickst.

Ich würde mit dem Kaufvertrag zu einer Beratungsstelle gehen, zB ADAC oder ÖÄMTC und um Rechtsauskunft fragen.

Für dich spricht, dass die Angabe "Gewerbetreibende" für eine Private keine Vorteile bringen würde ..., hingegen für den Händler schon! Entfall der Gewährleistungspflicht gegenüber Privaten.

Das die Sache faul ist, ersieht man/frau auch daran, dass der Händler gar keine Mwst-Rechnung ausgestellt hat, obwohl das für ihn in diesem Fall verpflichtend gewesen wäre.

Also, am besten Beraten lassen, du hast gute Karten in der Hand ...

LG Bernd

Wichtig ist, WARUM du den Vertrag als Unternehmer abgeschlossen hast. Bist du überhaupt Unternehmer iSd § 14 BGB? Wer hat diesen Vorschlag gemacht? Ist der PKW für den Gebrauch im Unternehmen, oder für deine privaten Zwecke bestimmt? Wusste das der Verkäufer, ...

Du solltest lieber einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Einige der Händler auch als Schwarze Schaafe bekannt reiten auf der Tour.  Die umgehen so vermeintlich die Gewährleistungspflichten. 

Da wird Gewerbetreibender eingetragen ohne den Kunden darauf hinzuweisen  oder überhaupt davon zu sprechen.. wird einfach gemacht  um den Deal abzuwikeln  und er hofft das der Käufer  meist Privatleute die das nicht wissen  so  bewusst zu täuschen..

Ich hab das häuffig schon erlebt..  ist leider fast Normalität.  Und die Gerichte  kennen diese Masche  auch schon.  Daher hast du wenn auch geringe Chancen das durchzubekommen. Dabei  Kommts auf Wortgenaue inhalte des Kaufvertrages an.

Ich würde einen Anwalt  hinzuziehen umd nach schilderung der sachlage eine beratung erwägen.

Joachim