Gebrauchtwagen kauf Käufer will Auto plötzlich nicht mehr haben?

3 Antworten

Der Käufer wird sich da schon einen sehr, sehr guten Anwalt nehmen müssen. Aber auch damit wird er den Prozess nicht gewinnen, da kein Mangel vorliegt. Du kannst dich also schon entspannt zurück lehnen.

Außerdem, was nützt ihm eine Rechnung über einen Ölwechsel ? So rein aber auch gar nichts. Ölzettel ist im Motorraum zu finden. Da steht der KM-Stand und das Datum drauf. Aber auch im Serviceheft vielleicht.

Rücktritt vom Kaufvetrag ist nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und auch dann wird zunächst nachgebessert. Bei einem privaten Kauf ist es noch strenger geregelt, dort kann der Käufer erst bei einem arglistigen Mangel am Auto zurücktreten (also ein erheblicher Mangel, der vor dem Kauf verschwiegen wurde). Da die Sache mit der Rechnung für den Ölwechsel nur nebenbei und mündlich ablief, kann sich der Käufer auf keinen Mangel am Fahrzeug berufen und wird den kürzeren Hebel ziehen, da hilft ihm auch sein Anwalt nicht.

Gruß

Er muss das Auto kaufen