Gebrauchtwagen Gewährleistung -Anwalt ja oder nein HILFEE

8 Antworten

Bei Defekten im ersten halben Jahr nach Kauf geht der Gesetzgeber bezüglich der Gewährleistung davon aus, dass dieser schon bei Übergabe bestanden hat. Der Händler muss Dir innerhalb der ersten 6 Monate nachvollziehbar das Gegenteil beweisen, wenn er nicht bezahlen will. Das dürfte äußerst schwierig sein.

Dass er schon Reparaturen in der Fremdwerkstatt zugestimmt hat, ist grundsätzlich ein gutes Zeichen, denn grundsätzlich ist er für die Nachbesserung zuständig und hätte auch darauf bestehen können, die Reparatur in seiner Werkstatt durchzuführen. Also ist er nicht ganz verbohrt und man könnte die Sache vielleicht ohne Anwalt aus der Welt schaffen. Biete ihm an, dass er die Reparatur selbst durchführt. Vielleicht lässt er sich ja darauf an, denn selber machen kostet ihn natürlich weniger als Fremdbeauftragung.

Die gewährleistung bezieht sich nur auf reperaturen bei dem Händler wo du deinen Wagen gekauft hast, also musst du auch wieder dorthin fahren, wenn er den Defekt beheben soll.

Das dein VK sich nicht grundsätzlich quer stellt ist schon einmal ein gutes Zeichen. Schlage deinem Händler vor, dass der das Problem sich selber anschauen und reparieren soll. Dann kann er die kosten selber bestimmen. Sei dir auch bewusst, dass es keine Garantie gibt, dass nach diesem Tausch alles ok ist. .

Also anrufen und Termin vereinabren.

Da der Händler lt. deinen Angaben 100km von dir entfernt ist, ist natürlich sehr ungünstig. Trotzdem sehe ich die einzige Chance darin, dass du den weg zum Händler auf dich nimmst und er sich darum kümmern soll. Der Weg über Rechtsanwalt, Fristsetzungen, evtl. Gutachten und Gericht dauert viele viele Monate und kostest zuerst einmal Geld. Ausserdem hast du in dieser Zeit ein Fahrzeug vor der türe stehen, dass nicht gefahren werden sollte (da defekt) und nicht repariert werden darf bis der Schaden dokumentiert ist.

Aufgrund aktueller Rechtssprechung muss dir der Händler die Fahrtkosten wohl erstatten, aber damit die Sache vorwärts geht würde ich darauf verzichten.

Ach ja, so als Idee am Rande: Hast du schon einmal den Vorbesitzer kontaktiert? Gerade solche Probleme ziehen sich oftmals über Monate / Jahre hin, lassen sich nicht lösen und sind dann oftmals der Grund für einen Verkauf.

Viel Erfolg

Tja, für die Reperatur der Nockenwelle hast du das Schriftlich gemacht und somit ist der Händler mit der Reperatur raus. Grundsätzlich ist es so, das der Händler Beweispflichtig ist in den ersten 6 Monaten und jegliche Mängel (ohne Verschleißtile) selbst erledigen muß oder es machen lassen muß.

hallo

lass die lamdasonde wechseln , und gut ist es , zündspule defekt , merkst du beim fahren , dafür brauchst du keine lampe , und nocke , hörst du . du bist für diese werkstatt ein goldesel , immer drauf los ohne sinn und ziel das sind ja ATU methoden gruss mike