Geblitzt in Holland. Muss ich zahlen? Gibt es Punkte?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das musst Du leider zahlen, ansonsten wird der Betrag hier in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt.

Das geht aus einem Abkommen vom 28.10.2010 hervor das von fast allen EU-Staaten anerkannt wurde. Danach können alle Bußgelder aus dem Ausland die inklusive Gebühren 70€ oder mehr betragen im Heimatland vollstreckt werden.

Hier findest Du alles was Du wissen musst.

Flensburg-Punkte für Verstöße im Ausland gibt es allerdings nicht.

siggibayr  13.09.2011, 09:53

Hallo Crack, obwohl du angeblich die hilfreichste Antwort gegeben hast, ist sie schlicht falsch! Die Vollstreckung der Geldbuße über das von dir genannte Abkommen ist nur dann möglich, wenn der Brief vom Bundesamt für Justiz kommt. Schreibt ein europäisches Land den Verkehrsteilnehmer direkt an, gilt das von dir genannte Abkommern nicht und der Verkehrsteilnehmer muss nicht bezahlen! (Schau dir die Erläuterungen in deinem Link an). Bezahlen also nur, wenn das Ausland über die deutsche Behörde Geld haben möchte.

Crack  14.09.2011, 11:43
@siggibayr

@ siggibayr:

Findest Du? Ich habe geschrieben:

Das musst Du leider zahlen, ansonsten wird der Betrag hier in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt.

Was sagt dieser Satz aus?

Er muss das Bußgeld bezahlen. Tut er es nicht dann wird es durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt.

War das so schwer zu verstehen? Was passt Dir denn an dieser Formulierung nicht?

siggibayr  16.09.2011, 09:05
@Crack

Er muss nicht bezahlen!! Nur wenn die Forderung immer und generell über das Bundesamt geht, besteht eine Zahlungspflicht. Das Bundesamt ist für das Ausland die einzige Möglichkeit die Ordnungswidrigkeit abzurügen. Direkte Anschreiben aus dem Ausland können in den Papierkorb.

Crack  16.09.2011, 10:54
@siggibayr

Es geht hier um 250€.

Glaubst Du etwa das die Niederländer es nicht weiter verfolgen werden und keine Vollstreckung beantragen? Natürlich werden sie das tun. Das geht doch auch schon aus der Fragestellung hervor.

Bis dahin kann es aber noch Mahnungen geben da dies hier das erste Schreiben war. Damit würde sich der Betrag der dann später auch vollstreckbar wäre noch weiter erhöhen.

Wenn Du der Meinung bist das man das zum jetzigen Zeitpunkt einfach ignorieren kann dann ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Klug ist es aber ganz sicher nicht, denn hier gibt es keine Möglichkeit um die Zahlung herum zu kommen wenn die Forderung berechtigt ist. Dann zahlt man doch besser jetzt 250€ als in ein paar Monaten Einiges mehr...

siggibayr  19.09.2011, 10:33
@Crack

In der Fragestellung gibt es nur den Hinweis auf Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft. Weder die holländische noch die deutsche StA wäre zuständig, sondern allein das Bundesamt. Es steckt wie in jeden anderen ausländischen Bußgeldbescheid die Möglichkeit, nachträglich höhere Beiträge angedroht zu bekommen. Wenn aber ein Formfehler in der Beitreibung der Geldbuße vorliegt, wird sich auch das Bundesamt nur dazu entscheiden können, die OWi nicht weiter zu verfolgen. Um Schwierigkeiten im Ausland zu vermeiden, muss sich jedermann des Risikos bewusst sein, bei wiederholter Einreise im Ausland, "abgefangen" zu werden. Deshalb zahlen viele freiwillig, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, rein rechtlich ist die Vorgehensweise aber nicht abgedeckt.

Ich glaube nicht das der Brief in Holländisch geschrieben war.In Niederländisch wenn schon.Punkte in Flensburg gibt es nicht denn du bist nicht in Deutschland geblitzt worden.Wenn du nicht bezahlst und irgendwann doch mal wieder in die Niederlande fährst,egal ob Flevoland,Gelderland,Friesland oder Limburg und du kommst in eine Kontrolle dann kann es sein das du trotzdem zahlen must.Ein Punktesystem wie hier gibt es da nicht,dafür sind die Strafen aber heftiger wie du gemerkt hast.

In den Niederlanden beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße in der Regel zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung für Entscheidungen tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt dabei zu laufen, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

http://www.bussgeldkatalog.ws/ausland/

Blub1234 
Fragesteller
 12.09.2011, 17:49

ob dus glaubst oder nicht der Brief ist komplett auf niederländisch :) Heißt das etwa, dass wenn ich nicht bezahle und in den nächsten 2 Jahre mit dem Auto nicht in Holland bin nichts weiter passiert?

Mephistoles  12.09.2011, 18:43
@Blub1234

Egal ob du nach Holland oder sonstwo in den Niederlanden fährst - hält man dich dort an und stellt fest das du denen noch was Schuldest wirst du zur Kasse gebeten. Hier noch was recht aktuelles.

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Verkehrsrecht/Strafen/Bussgeld.html

Wie kann sich der Betroffene gegen die Vollstreckung wehren? Im Ausland wird das Verfahren bis zu einem Bußgeldbescheid oder einem Urteil entsprechend den dortigen Vorschriften verfolgt. Sie sollten bereits hier etwas gegen das Bußgeld unternehmen (zum Beispiel Einspruch einlegen), da im Vollstreckungsverfahren die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides nur eingeschränkt überprüft wird. Ergeht im Ausland ein Bußgeldbescheid oder ein Urteil, wird dieses an das Bundesamt für Justiz (BfJ) zur Vollstreckung weitergeleitet. Im Vollstreckungsverfahren erhält der Betroffene einen Anhörungsbogen, in dem er darlegen muss, weshalb die Vollstreckung für das Bußgeld unzulässig ist. Der Ursprungsbescheid wird nur begrenzt überprüft. Die Vollstreckung kann unzulässig sein, zum Beispiel wenn das Verfahren in einer für den Betroffenen nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde; der Betroffene nicht über seine Rechte belehrt wurde;ein deutscher Kfz-Halter zuvor im Ausland Einspruch eingelegt hat mit der Begründung, er sei nicht selbst der Fahrer gewesen. Wenn das BfJ die Vollstreckung für zulässig hält, ergeht ein Bewilligungsbescheid. Hiergegen kann Einspruch eingelegt werden. Aus dem rechtskräftigen Bewilligungsbescheid wird dann vollstreckt.

Blub1234 
Fragesteller
 12.09.2011, 21:19
@Mephistoles

zudem habe ich gelesen, dass der brief komplett auf deutsch und verständlich sein muss, da er sonst ungültig ist. Dieser brief ist allerdings auf holländisch. AUf eineme beilegeten zettel sind lediglich ein paar wörter übersetzt aber was man jetzt genau gemacht hat wird nicht richtig klar man kann es sich bloß zusammenreimen. Was mache ich jetzt wenn er ungültig ist zurück schreiben, dass er ungültig sei?

Mephistoles  13.09.2011, 10:43
@Blub1234

Damit du es verstehst wenn ich sage das der Brief nicht in Holländisch ist und es egal ist wo du in den Niederlanden bist - Holland ist kein Land/Nation sondern ein Landesteil/Provinz der Niederlande.Holland liegt an der Nordsee und grenzt nicht an Deutschland.Holländisch ist ein Dialekt.Du kannst Widerspruch einlegen wenn du die Sprache nicht verstehst.Es wird doch sicher eine Adresse beiliegen wo du den Wiederspruch hinsenden kannst oder ? Mache das Vorsichtshalber.Ausserdem würde ich dir Empfehlen vorläufig solange du nicht zwingend must nicht mehr in die Niederlande zu fahren damit da nicht plötzlich ein Pflichtbewuster Polizist dich anhält und feststellt das da noch was zu zahlen ist.Ich wurde auch schon in Limburg geblitzt,aber es waren nur 3 Km zu schnell in einer 50er Zone.Statt 50 waren es 53 Km die ich fuhr.

Europäische Regierungen haben schon vor Jahren erkannt, dass bei Autofahrern die Grenze des Erträglichen noch nicht erreicht ist. In den 60ern konnte der Polizist noch wählen, zwischen 2 oder 5.-DM. Das Ermessen der Polizisten ist durch einen teuren Bußgeldkatalog ersetzt worden und die Einnahmen gehören zum eingeplanten Budget der Staaten. Wenn ein Einbrecher den Familienschmuck entwendet, so interessiert das niemanden im Ausland. Ein Rechtshilfeersuchen oder eine internationale Fahndung nach dem Täter wäre nicht verhältnismäßig. Dagegen scheint es verhältnismäßig, Verkehrssünder über Grenzen hinweg zu verfolgen. Da waren sich die Länder schnell einig. Habe übrigens in Spanien 500.-€ für zu schnelles Fahren gezahlt, weil ich nicht am Verkehrszeichen auf die Bremse ging, sondern ausrollen ließ. Als Einbrecher wäre ich nicht in vergleichbarer Weise belangt worden. da gibt es: Einstellung, Bewährung, Strafaussetzung etc. Derzeit arbeitet man an Autobahngebühren in Deutschland. Die Schmerzgrenze ist noch nicht erreicht.

Mit den Punkten hast du Glück, die wirst du nicht bekommen. Das Bussgeld wirst du aber bezahlen müssen, da kommst du nicht drum rum. Und wenn du nicht fristgerecht bezahlst, kommen noch Verfahrenskosten dazu. Das wird dann mit Zustellgebühren richtig teuer ^^

Früher war es mal so, dass Bußgelder durch Geschwindigkeitsübertretungen nicht im Ausland eingetrieben wurden. Das ist aber schon seit, ich glaube 2000 nicht mehr so. Mittlerweile kann man nur noch Glück haben, dass die Summe zu gering ist, als dass man Post von der zuständigen ausländischen Behörde bekommt ;)