Gebäudeversicherung/Wasserschaden/Badewanne
Hallo, Anfang des Jahres hatten wir einen Frostwasserschaden im Dachgeschoss. Das defekte Wasserrohr war unter einer "Sitzbadewanne (aus dem Jahr 1964)" verlegt. Die Sitzbadewanne war ca. 1 m hoch und am Fußende in die Dachschräge eingebaut , also fast eingepasst.
Nachdem das Bad sehr sehr klein ist, musste, um überhaupt darin arbeiten zu können der WC und das Waschbecken ausgebaut werden. Die Badewanne musste ausgebaut und sogar zerschnitten werden, um sie aus dem Bad transportieren zu können. Der Spengler hatte dies bei der Begehung durch den Sachverständingen bereits diesem gegenüber erwähnt. Es wurde sogar noch darüber diskutiert, ob eine gleichwertige Badewanne überhaupt noch zu bekommen wäre. Mit keiner Silbe hat der Sachverständige erwähnt, dass die Gebäudeversicherung die Kosten für die Badewanne gar nicht übernehmen würde.
Mit hatte man damals erklärt, alles was stehen oder hängen bleiben würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellen würde, würde von der Gebäudeversicherung übernommen - ich dachte eine Badewanne würde hierzu gehören.
Nun hat mich der Spengler angerufen und erklärt, er hätte sein Geld bekommen außer den brutto knapp 700,00 € für die Badewanne.
Daraufhin habe ich mit dem Sachverständigen telefoniert. Er erklärte mir, dass Badewannen zu Armaturen gehörten und von der Versicherung sowieso nicht übernommen würden. Außerdem hätte man die Badewanne ja wieder einbauen können. Nachdem ich ihm erklärte, dass diese doch zerschnitten werden musste, meinte er, die Badewanne wäre ja auch schon ziemlich alt gewesen und es wäre klar gewesen, dass sie deshalb schon nicht mehr eingebaut wird und man könnte die Kosten hierfür nicht der Versicherung anlasten und er hätte sowieso schon gut zu meinen Gunsten abgerechnet, aber eine Badewanne wäre nicht zu machen.
Es konnte sowieso gar keine gleichwertige mehr gefunden werden und die jetzt eingebaute Badewanne sieht eher aus wie eine Babybadewanne. Naja ist vielleicht ein wenig übertrieben, aber im Vergleich mit der alten Badwanne schon eher eine höhere Duschtasse mit Sitz. Ist die Aussage des Sachverständigen denn richtig? Vielleicht weiß jemand zufällig, ob eine andere Versicherung (Hausrat oder Haushaftpflicht) die Kosten für die Badwanne übernimmt.
Vielen Dank. LG
2 Antworten
Hallo,
jetzt habe ich mir die Frage dreimal durchgelesen, um zum richtigen Ergebnis zu kommen.
Das Problem ist Folgendes: Die Badewanne gehört schon zum Gebäude, da sie fest eingebaut ist. Allerdings hat sich der Schaden nicht an der Badewanne ereignet, sondern an einem Leitungsrohr. Der Schaden am Rohr ist also versichert, die Demontage an der Badewanne, da sie keine beschädigte Sache war (bis zum dem Punkt, wo sie abgebaut wurde) hingegen nicht mehr.
Damit die Gebäudeversicherung die Kosten für die Badewanne übernimmt, müssen sogenannte Schutz- und Bewegungskosten in der Gebäudeversicherung mit eingeschlossen werden. Dann werden auch die Kosten übernommen, wenn eben die Wanne entfernt werden muss.
Es liegt also nicht daran, dass die Badewanne zu den Armaturen gehört - die sind sehr wohl versichert - aber die Badewanne war vom ursprünglichen Schaden nicht betroffen.
Gleiches gilt auch für einen Rohrbruch in der Küche, wenn die Einbauküche demontiert werden muss. Ich würde mal prüfen, ob das in den Bedingungen nicht irgendwo vermerkt ist. Oder wenn der umgestürzte Baum vom Dach des Hauses geborgen und entsorgt werden muss.
Ansosnten - für zukünftige Fälle: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Eine ganze Menge der angeboteten Tarife verfügen über den Einschluss von Schutz- und Bewegungskosten. Auch Abbruch- und Aufräumungskosten sind nicht zu unterschätzen.
Vielen lieben Dank für die Antwort.
Die Frage ist super beantwortet worden. Ohne genaue Kenntnis der jeweiligen Versicherungsbedingungen mit eventuellen Deckungserweiterungen oder Ausschlüssen, und da ist heute alles möglich, kann man hier leider keine einigermaßen plausible Informationen mehr geben. Das Alter des bestehenden Vertrages sind da ebenso ein solches Hindernis wie auch die Geiz-ist-geil-Mentalität von heute. Sicher gibt es günstigere Verträge, aber nicht alles was günstig ist hat auch das gleiche Deckungskonzept wie die etwas Komfortableren. Den Unterschied merken viele eben erst im Schadensfall, was jetzt nicht heißen soll, dass Du eine solche hättest. Ich wollte nur auf die überaus komplizierten Unterschiede in den heutigen Verträge aufmerksam machen. Darüber soll man sich heute immer wieder bewußt sein.
VersBerater ! Nur, wer kommt bei einem Vertragsabschluss auf all die möglichen Einschränkungen zu sprechen ? Bei einem Rohrbruch unter einem Fliesenbelag zahlt die Versicherung auch das Verlegen und Beschaffen der neuen Fliesen, auch wenn keine spezielle Versicherung abgeschlossen wird. War bei mir der Fall. Da mussten Abbrucharbeiten in grösserem Umfang geleistet werden. Alles was im Zusammenhang mit der Erneuerung stand, wurde von der Versicherung vollständig übernommen. Dass die Badewanne im vorgenannten Falle nicht bezahlt wird, scheint mir hingegen schlüssig, vorallem auch deshalb, weil eine solche nicht mehr zu beschaffen ist und die Badewanne durch den Rohrbruch keinen Schaden genommen hat. Ich hätte mir von dem Sachverständigen einen Vorschlag machen lassen, wie eine Reparatur erfolgen könnte, ohne dass die Badewanne zu Bruch gehen muss. Dann würde sich wiederum die Frage stellen, wäre eine Reparatur überhaupt möglich gewesen, ohne die Wanne zu zerschneiden ? Hätte die Versicherung die Kostenübernahme der Reparatur ablehnen können, wenn eine Reparatur aufgrund der Wanne nicht möglich gewesen wäre, obwohl Rohrbruch versichert ist ?