Gebärmutter Mieten?
Hi, der Titel könnte wie ein Troll wirken, doch dahinter verbirgt sich doch eine legitime Fragekette ^^ Die nun aus folgenden Punkten besteht;
Ist es in Deutschland erlaubt, dass man eine Frau dafür bezahlt sein Kind auszutragen ? Bzw. Man könnte ja auch die Story mit dem "aus Versehen geschwängert" bringen. Doch zur nächsten Frage, wenn ich ihr dann eine "Abfindung" bezahlen würde, dafür dass sie nicht abtreibt / dass sie diese Dienstleistung erbringt, wie weit würde dies versteuert werden. Ich meine, immerhin dürfen Eltern an ihre Kindern 400.000€ alle 10 Jahre Steuerfrei verschenken, wie sieht es bei der Gebärerin meines Kindes aus ? Dürfen dort Beträge in 100.000€ höhe bewegt werden ? Stichwort: unverheiratete Mutter bekommt Geld von Typen der sie bestäubt hat. Und falls wirklich eine Steuer anfällt, wie hoch wäre diese ?
Nächste Frage, in wie weit kann ein "Du bist für nichts Verantwortlich, aber hast auf gar nichts Ansprüche"- Vertrag ausformuliert werden bezüglich der Rechte und Pflichten von jener Existenzproduzentin auf jenes Kind ?
Allgemein vielleicht weiß ja einer wie es bei Lesben funktioniert die sich ne "tüchtige Biene ins Nest hohlten", wenn es mit künstlicher Befruchtung nicht klappte, begründet häufig durch ihre Orientierung. Der bekamm auch Geld dafür. Wie funktioniert/e das denn da ?
Es sind rein hypothetische Fragen, die ich jeh nach dem in einem Philosophie Referat mit einbaue, nur damit das kurz klar gestellt ist ! :D
Mit freundlichen grüßen
4 Antworten
Das ist, ganz einfach gesagt, Leihmutterschaft !
Und das ist verboten !
Oft genug hat die Leihmutter übrigens den Spieß umgedreht...hat das Geld und das Kind behalten und den Samengeber dann auch noch auf Unterhalt verklagt .
Die Sache mit dem Samenspender hat auch einen Haken, denn das Kind hat das Recht zu wissen,wer sein Erzeuger ist und gegebenenfalls kann er den ganzen Unterhalt noch nachzahlen,egal, was die Vereinbarungen der "Eltern" besagt.
Es ist vollkommen egal, was die Erwachsenen für Verträge schließen.
Das KIND hat ein Anrecht auf die leibliche Mutter und den leiblichen Vater und da mit dem Kind keinen der beiden einen Vertrag geschlossen hat ist alles andere Makulatur !!
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html
§ 1591 BGB
Mutter ist immer die Frau, die das Kind zur Welt bringt - und da Kinder keine Handelsware sind, kann sie es auch nicht verkaufen
alle derartigen Verträge, egal wie man sie formuliert, sind sittenwidrig und damit nichtig ...
Hierzulande strafbar, müsstest Du also im Ausland machen. Insofern sind nachstehende Überlegungen zur BRD-Rechtslage mehr theoretischer Natur.
- Der Vertrag gilt als sittenwidrig, egal wie Du ihn formulierst. Damit können aus diesem Vertrag keine Ansprüche abgeleitet werden.
- Es gelten die gesetzlichen Regeln - wenn die Mutter den Vater nennt, wird er auf Unterhalt in Anspruch genommen.
- Wenn für das Geld eine Gegenleistung erbracht wird, ist das nicht "verschenkt". Ist also bei der Leihmutter Einkommen - solches ist nach Par. 40 AO auch dann steuerpflichtig, wenn es gegen die guten Sitten oder gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot verstößt.
- Das Lesben-Paar hat schonmal ein Problem weniger: Es muss nicht befürchten, dass der Samenspender das Kind nicht herausgibt.
- Der Samenspender läuft das Risiko, dass er für das Kind Unterhalt zahlen muss. Auf Unterhaltsansprüche des Kindes kann die Mutter nicht rechtswirksam verzichten.
- Evtl. haben beide dem Samenspender zugesichert, ihn von allen Ansprüchen freizustellen. Das nützt ihm aber nichts, wenn die zwei zahlungsunfähig sind.
So ein Vertrag wäre rechtswidrig und damit nichtig.
Erst einmal danke für deinen Beitrag, aber ich hake noch einmal nach;
Es ist Rechtswiedrig einen Vertrag abzuschließen mit der Mutter, dass sie z.B keine Verantwortlichkeit an das Kind besitzt. Im Gegenzug lässt sie das Kind überhaupt entstehen bzw. am leben (um es dramatischer auszudrücken ^^) ?
Ahh okay, danke für deinen Beitrag ^^