Gebärmutter Mieten?

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Das ist, ganz einfach gesagt, Leihmutterschaft !

Und das ist verboten !

Oft genug hat die Leihmutter übrigens den Spieß umgedreht...hat das Geld und das Kind behalten und den Samengeber dann auch noch auf Unterhalt verklagt .

Die Sache mit dem Samenspender hat auch einen Haken, denn das Kind hat das Recht zu wissen,wer sein Erzeuger ist und gegebenenfalls kann er den ganzen Unterhalt noch nachzahlen,egal, was die Vereinbarungen der "Eltern" besagt.

DerOtuco 
Fragesteller
 08.01.2018, 21:10

Ahh okay, danke für deinen Beitrag ^^

Woelfin1  08.01.2018, 21:10
@DerOtuco

Es ist vollkommen egal, was die Erwachsenen für Verträge schließen.

Das KIND hat ein Anrecht auf die leibliche Mutter und den leiblichen Vater und da mit dem Kind keinen der beiden einen Vertrag geschlossen hat ist alles andere Makulatur !!

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html

§ 1591 BGB

Mutter ist immer die Frau, die das Kind zur Welt bringt - und da Kinder keine Handelsware sind, kann sie es auch nicht verkaufen

alle derartigen Verträge, egal wie man sie formuliert, sind sittenwidrig und damit nichtig ...

Hierzulande strafbar, müsstest Du also im Ausland machen. Insofern sind nachstehende Überlegungen zur BRD-Rechtslage mehr theoretischer Natur.

  1. Der Vertrag gilt als sittenwidrig, egal wie Du ihn formulierst. Damit können aus diesem Vertrag keine Ansprüche abgeleitet werden.
  2. Es gelten die gesetzlichen Regeln - wenn die Mutter den Vater nennt, wird er auf Unterhalt in Anspruch genommen.
  3. Wenn für das Geld eine Gegenleistung erbracht wird, ist das nicht "verschenkt". Ist also bei der Leihmutter Einkommen - solches ist nach Par. 40 AO auch dann steuerpflichtig, wenn es gegen die guten Sitten oder gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot verstößt.
  4. Das Lesben-Paar hat schonmal ein Problem weniger: Es muss nicht befürchten, dass der Samenspender das Kind nicht herausgibt.
  5. Der Samenspender läuft das Risiko, dass er für das Kind Unterhalt zahlen muss. Auf Unterhaltsansprüche des Kindes kann die Mutter nicht rechtswirksam verzichten.
  6. Evtl. haben beide dem Samenspender zugesichert, ihn von allen Ansprüchen freizustellen. Das nützt ihm aber nichts, wenn die zwei zahlungsunfähig sind.

So ein Vertrag wäre rechtswidrig und damit nichtig.

DerOtuco 
Fragesteller
 08.01.2018, 21:01

Erst einmal danke für deinen Beitrag, aber ich hake noch einmal nach;

Es ist Rechtswiedrig einen Vertrag abzuschließen mit der Mutter, dass sie z.B keine Verantwortlichkeit an das Kind besitzt. Im Gegenzug lässt sie das Kind überhaupt entstehen bzw. am leben (um es dramatischer auszudrücken ^^) ?