GbR ohne Gehalt?

2 Antworten

Gesellschafter einer Personengesellschaft haben als Mitunternehmer keinen Anspruch auf Gehalt.

Am Jahresende wird die Gewinnermittlung erstellt.

Der Betrag wird in die Gesonderte und Einheitliche Feststellung der Einkünfte eingetragen und nach den Bestimmungen des Vertrages auf die Gesellschafter verteilt.

Daraus ergeben sich die steuerlich zu erfassenden Gewinnanteile je Gesellschafter, und diese Beträge sind auch in den Einkommensteuererklärungen zu erfassen.

Diese Anteile haben nichts damit zu tun, ob und welcher Betrag entnommen wurde.

Ja, das ist möglich.
Ihr tätigt einfach keine Entnahmen