Garagenmitbenutzung widerrufen?

5 Antworten

Stelle ihm per Einwurfeinschreiben deinen Widerruf der Garagennutzungsduldung zu und setze dabei eine Frist zur Räumung.

Für den Fall der Fristüberschreitung kündigst du eine Unterlassungsklage am Amtsgericht an. Stelle dem Garagenfreund dar, dass er dann die Kosten des Verfahrens und die Kosten deines RA zu tragen hat, weil du zweifellos den Prozess gewinnen wirst. Die Räumung wird dann der Gerichtsvollzieher vornehmen, der auch noch zu bezahlen wäre.

Gebühren erheben. Und zwar so hoch, dass er geht. Geht ganz freundlich und ist besser als Schloss austauschen oder aussperren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt in Deutschland kein Gewohnheitsrecht. Und im Gegensatz zur Wohnraumvermietung musst du die Garagennutzungskündigung auch nicht begründen.

Wenn er sie trotzdem nutzt, kannst du ihn aus der Garage heraus abschleppen lassen.

Schloss austauschen und wenn das nicht geht, von außen was so dran schrauben, dass er das Tor nicht mehr öffnen kann. Egal, ob Auto drin oder nicht.

Klagen Sie auf Räumung mit der Begründung, dass die einstweilige Duldung beendet ist.

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