Garage Vermietung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich gehe mal davon aus, dass die Lampe auf das Auto des Mieters gefallen ist.

Und warum solltest Du automatisch dafür haften?

Erstens hat der Mieter die Lampe als Teil der Garage mitgemietet und ist für das ordnungsgemäße Funktionieren somit verantwortlich - oder hast Du einen Schlüssel zur Garage und die Pflicht die Leuchtstoffe in der Lampe auszutauschen und allgemeine Wartungsarbeiten zu übernehmen?

Und zweitens muss erst mal geklärt werden warum denn die Lampe gefallen ist. Materialermüdung, ein Altschaden, ein Problem beim letzten wechseln der Leuchtstoffe, ein Sturm, Sabotage oder was?

Und dann müsste Dir als Vermieter aufgrund der Ursache eine Schuld also z.B. Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Also Du wusstest, dass die Lampe nicht ordnungsgemäß befestigt war.

Schliesslich handelt es sich ja nicht um ein Auto mit Gefährdungshaftung sondern um einen normalen Gegenstand.

Wahrscheinlich hast Du ja keine Vermieterhaftpflichtversicherung (sonst würdest Du diese Frage nicht stellen sondern einfach den Fall Deiner Versicherung übergeben) also musst Du jetzt schnell Beweise sicherstellen (Decke und Auto fotografieren, die Teile sicherstellen, evtl. einen Fachmann befragen warum ist ...) und dann zum Rechtsanwalt gehen und Dir eine Meinung von ihm holen.

Bei dem Ganzen kann durchaus herauskommen, dass die Schuldfrage nicht geklärt werden kann und natürlich fühlt sich der Mieter unschuldig. Wenn er nichts an der Lampe gemacht hat und nur sein Wagen dort parkt fühlt er sich im Recht. Aber das bedeutet nicht automatisch, dass Du Schuld bist. Machmal ist es einfach das Lebensrisiko. Schit happens.

mallegalle 
Fragesteller
 25.01.2012, 00:23

So eine Antwort habe ich erwartet, obwohl ich paar Schreibfehler hatte...

vielen dank für diese Antwort

glg

Gegenfrage: Wer den sonst?

Natürlich.

Wir vermieten ----- ist aufs Auto vom Vermieter gefallen

Also auf Euer Auto. Son Pech aber auch.