Garage/ Schuppen ohne Baugenehmigung im Innenbereich
Hallo ich brauche etwas Hilfe, ich habe die Möglichkeit von meinem Nachbarn ein Teil seines Grundstücks zu kaufen ca.2500qm . Das Gelände ist nicht erschlossen aber in einer Wohnsiedlung. Für mich ist es dann wohl Innenbreich. Die Gemeinde hat das Vorkaufsrecht abgetreten. Ich möchte diesses Grundstück als Garten nutzen und möchte für meine Gartengeräte eine Garage bauen ( Blechgarage oder ähnliches).
Darf ich auf einem nicht erschlossenem Gelände eine Garage errichten und mich auf die Verordnung berufen das Gebäude kleiner 40 Qubikmeter umbautem Raum genhemigungsfrei sind?? ( NBauO im Anhang) Ich möchte vor dem Gang zur Gemeinde mir sicher sein, um da keine schlafenden Hunde zu wecken. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Bundesland Niedersachsen Danke im voraus Berti
4 Antworten
Geh zu Deinem Bauamt und frage nach Genehmigung für einen Geräteschuppen. Carport ist genehmigungsfrei, weil die Seiten offen sind. Es bedarf keine "erschlossenes" Grundstück um bauen zu dürfen - bei Wohnbauten ist das anders. Stromverlegung ist nicht genehmigungspflichtig. Es muß nur der Norm entsprechen. Bei Landwirschaft ist das anders Da darf ein Schuppen gebaut werden, ohne Genehmigung, joch muß die Statik stimmen.
Nieders. Bauordung
Weder hilfreich noch richtig. Denn:
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts einhalten.
Und was Innenbereich ist ergibt sich aus § 34 BauGB, nicht aus der LBO. Und nicht erschlossene Grundstücke können auch nicht zum Innenbereich gehören.
Und auf einem nicht erschlossenen Grundstück darf man nichts bauen, denn zur Erschließung gehört der unmittelbare Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche. Also erst recht keine Garage, weil das nie als Garage genutzt werden kann.
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts einhalten.
Und was Innenbereich ist ergibt sich aus § 34 BauGB, nicht aus der LBO. Und nicht erschlossene Grundstücke können auch nicht zum Innenbereich gehören.
Und auf einem nicht erschlossenen Grundstück darf man nichts bauen, denn zur Erschließung gehört der unmittelbare Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche. Also erst recht keine Garage, weil das nie als Garage genutzt werden kann.
Also erstmal sind 9-12qm je nach Bundesland ohne Baugenehmigung möglich. Wenn man über die QM zahl kommt und keine Genehmigung hat kann es passieren das Du es wieder abreißen mußt. Viele Gemeinde holen sich Luftbilder rein um Schwarzbauten aufzudecken ..
Unsinn.
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts einhalten.
Und was Innenbereich ist ergibt sich aus § 34 BauGB, nicht aus der LBO. Und nicht erschlossene Grundstücke können auch nicht zum Innenbereich gehören.
Und auf einem nicht erschlossenen Grundstück darf man nichts bauen, denn zur Erschließung gehört der unmittelbare Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche. Also erst recht keine Garage, weil das nie als Garage genutzt werden kann.
frag doch einfach bei der Baubehörde nach
Hallo Joscho, danke für deine Antwort. Kann man das auch irgendwo nachlesen? Ich brauche warscheinlich einen rechtlichen Nachweis um diesen bei der Gemeinde einzufordern.