Garage in Privat- Praxis Umbau NRW

3 Antworten

Nein. Der Nachbar muss unterschreiben, es muss eine Nutzungsänderung beantragt werden und die notwendigen Stellplätze müssen auf dem Grundstück auch noch nachgewiesen werden. Die Abstandsfläche muss nachgewiesen werden und somit wird beim Nachbar eine Baulast eingetragen. Von gewerblich in privat ist es einfacher - umgekehrt klappt das meist nicht...

Jimmyhendrix96 
Fragesteller
 17.02.2015, 15:29

Danke sehr. Genug Stellplätze sind vorhanden.

pharao1961  17.02.2015, 15:30
@Jimmyhendrix96

OK... bleibt nur noch die "Kleinigkeit" mit dem Nachbar... :-)))

Garagen dürfen an der Grunstücksgrenze errichtet werden, "Praxisräume" nicht.

Für Garagen giubt es keine Mindesthöhen, keine Mindestfenstergrössen, keine Wärmedämmung. Für Aufenthalt- und Praxisräume aber.

Wenn Du alle diese Vorschriften einhalten kannst muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser einen Bauantrag stellen.

Wenn Du keine Baugenehmigung bekommst um aus einer Garage einen "Wohnraum zum Aufenthalt von Personen" zu machen, dann nützt Dir eine "besondere" auch nichts...

Jimmyhendrix96 
Fragesteller
 17.02.2015, 13:51

Die frage ist ja ob ich eine bekommen kann. Ich weiß ja gar nicht, dass ich keine bekomme.

Jahresplaner15  17.02.2015, 13:56
@Jimmyhendrix96

wir erteilen keine.. das macht deine örtliche baubehörde...