für Haushaltsauflösung Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Da es sich um einen absehbaren Zeitraum handelt, in dem die Sachen zum Verkauf eingestellt werden, dürfte Euch keiner Gewerblichkeit unterstellen.

Sinnvoll wäre es die Sachen bei ebay-Kleinanzeigen für Selbstabholer anzubieten.

Hier mal die Sicherheitshinweise zum Nachlesen:

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

unten auf dirser Seite findest Du den Link zu den Nutzungsbedingungen.

Eine einmalige Haushaltsauflösung ist doch kein Gewerbe! Ein Gewerbe ist immer auf eine fortwährende Gewerbeausübung, also auf Dauer, ausgerichtet.

Macht einen Hausflohmarkt. Und das was nicht weggegangen ist auf Ebay.