führungszeugnis für arbeit, kann mein chef mich kündigen?

6 Antworten

Solange kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde steht das auch nicht im Führungszeugnis.

Erst wenn du rechtskräftig verurteilt wurdest wird das dort entsprechend eingetragen, nicht früher und nicht später. Wenn du also jetzt dieses Zeugnis beantragst bevor es zur Verurteilung gekommen ist, dann steht da auch diese Sache nicht drin und somit erfährt es dein Chef auch nicht.

Solange nicht verurteilt bist sollte es nicht aufscheinen. Bei Nichtabgabe kann Kündigungsgrund bestehen. Bei Verurteilung kommt es auf ein paar Faktoren an.

Im Führungszeugnis werden nur Strafen / Urteile vermerkt - laufende Verfahren werden nicht festgehalten.

Kann sein, aber ich weis es nicht genau. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest. Dann sei ehrlich zu deinem Arbeitgeber und such das Gespräch. Dein Arbeitgeber velangt das Führungszeugnis somit musst du es einreichen. Du hast jetzt entweder die Wahl, die Arbeit nicht anzutreten, nichts sagen und darauf hoffen das nichts drinnen Steht oder es deinem Arbeitgeber vorher offen zu erzählen.

Vielleicht bekommst du von der Behörde vorher eine Auskunft?

Die aktuelle Angelegenheit kann nicht vor Beendigung des noch laufenden Verfahrens im Führungszeugnis auftauchen , und frühere Sachen konnten da nur bei Verurteilungen zu Geld- / oder Haftstrafen > 90 Tage , oder mehreren Einträgen mit einer Gesamtsumme > 90 Tage eingetragen werden .

Ist das alles nicht der Fall , bleibt das Führungszeungnis "Belegart N" entsprechend ohne Einträge .