Führerscheinprüfung durchgefallen wegen Vorfahrtsmissachtung eines anderen

4 Antworten

Auf einem parkplatz war das, also rechts vor links

Zu klären wäre ob das dort tatsächlich der Fall war.

Auf Parkplätzen gilt in der Regel KEIN RECHTS VOR LINKS.

Denn hier gibt es keine Kreuzungen und Einmündungen im Sinne des §8 StVO sondern es handelt sich um eine Mischfläche mit Fahrbahnen und Wegen. Und deshalb kann hier nicht Rechts vor Links gelten sondern allein das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach §1 StVO.

Möglicherweise warst Du dann für diese Verhältnisse etwas zu schnell und hast zu spät gebremst so das es für den Prüfer so aussah das Du Deiner erhöhten Sorgfalts- und Rücksichtspflicht nicht ausreichend nachkommen wolltest.

Frag Deinen Fahrlehrer, der muss Dir das erklären können - dafür ist er da.

Klinkhaken  02.11.2013, 20:42

Also, auf meinem Hof ist nicht R v L. Der ist nicht öffentlich. Aber bei einem Parkplatz während der Öffnungszeiten, der allen zugänglich ist sollten schon die Vorfahrtsregeln der StVO gelten. Sonst stehen ja die Rücksichtsvollen und Sorfältigen bis die Gschäfte schließen und die dreisten und rücksichtslosen fahren immer...?

Crack  02.11.2013, 21:04
@Klinkhaken

Aber bei einem Parkplatz während der Öffnungszeiten, der allen zugänglich ist sollten schon die Vorfahrtsregeln der StVO gelten.

Das tun sie ja auch. Und in der StVO heißt es dazu :

§ 8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Ein Parkplatz hat aber in der Regel KEINE Kreuzungen und auch keine Einmündungen, aus diesem Grund KEIN Rechts vor Links sondern gegenseitige Rücksichtnahme.

http://www.lmgtfy.com/?q=rechts+vor+links+auf+parkplatz

Auf einem parkplatz war das, also rechts vor links unsich kam von rechts und der von links! Ich hab gebremst, nicht der fahrlehrer und der prufer hat eindeutig gesagt, daas ich wegen dieser situation durchgefallen bin. So einen bogen habe ich nie bekommen. :(

Dies wird vermutlich nicht der Grund gewesen sein für das nicht bestehen der Prüfung.

Hattest du auch wirklich Vorfahrt?

Hast du alleine gebremst oder hat der Fahrlehrer geholfen?

Vom TÜV gibt es einen Bogen wo draufsteht warum es nicht zum bestehen gereicht hat. Da kannst du es nachlesen.

Ansonsten war ich nicht dabei und kann die Situation nicht beurteilen.

Was sagt denn dein Fahrlehrer dazu?

Der hat die Situation vermutlich anders mitbekommen als du

Hallo Stinchenwoer, wie schon einer geschrieben, ist Dein FL da um Dir das zu erklären. Er ist auch da um sich mit dem Prüfer auseinanderzusetzen, wenn es ein Fehlentscheidung war. Es sei denn sie arbeiten Hand in Hand. Jeder müßte ein Prüfprotokoll (mit kleinen oder dem großen Fehler) bekommen, selbst in höheren Bergregionen schon. Dafür bezahlt Ihr ja mit und nicht gerade wenig. Außerdem hat er ja genug Zeit zum Schreiben gehabt (ein Satz mit Unterschrift) . Ihr habt auch Rechte bei der Prüfung. Du hättest den Prüfer fragen können, was Du hättest tun sollen. Machen natürlich die wenigsten. Ein richtiger Einspruch hat meist wenig Sinn, denn irgendwann willst Du ja Deine nächste Prüfung machen. Du könntest auch mit seinem Vorgesetzten sprechen. Manchmal haben sich ja schon andere vor Dir beschwert und man ist das Zünglein an der Waage. Aber nachträglich wird kaum ein Urteil geändert. In diesem Sinn wünsche ich Dir viel Erfolg und gehe mit dem Prüfer um, wie mit Deinen Lehrern z.B..Du sollst nur zwei ältere Männer durch die Stadt fahren, ohne das sie Angstzustände bekommen.