Führerschein BF17 Probezeit endet wann?

4 Antworten

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, im Fall des Begleiteten Fahrens mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Beispiel: Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird (vielleicht weil kein Auto da ist oder sich die Eltern nicht trauen...). Denn die Probezeit fragt nicht nach der Kilometerleistung.

Hab ich über Google gefunden und deckt sich exakt mit deinen Angaben. Allzeit gute Fahrt!

Denke ich richtig, dass meine Probezeit am 24.09.2011 rum ist?

Nicht ganz, erst am 25.09.2011 ist deine Probezeit rum.

Wenn du z.B. am 24.09.2011 deinen ersten A-Verstoß begehst wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert, am 25.09.2011 währst du raus und keine Verlängerung mehr.

Deine Probezeit endet zwei Jahre, nachdem du deinen Führerschein gemacht hast, egal, ob du da 17, 18 oder 44 warst. Also genau so, wie du vermutest. Was anderes is das übrigens mit der 0-Promille-Grenze, die endet normalerweise mit Ende der Probezeit, aber frühestens mit 21. Nach nem Bier noch Auto fahrn darfst du dann also trotzdem noch nicht, sondern wohl dann erst im März 2013.

Die Probezeit endet nach 2 Jahren. Du hast richtig gedacht :)