FSJ in arztpraxis?

2 Antworten

Für ein FSJ müssen zwei Bedingungen gegeben sein:

  • Die Stelle muss eine anerkannte FSJ-Stelle sein. Dies sind dies öffentliche und/oder gemeinnützige Einrichtungen i.d.R. mit "Gemeinwohlorientierung"- also Vereine, öffentliche soziale Einrichtungen oder Ähnliches. Dafür gibt es eine spezielle Zulassungsbehörde, die ein Anerkennungsverfahren durchführt.
  • Die Stelle muss einen FSJ-Träger haben, der bestimmte Bedingungen erfüllt, z.B. müssen bestimmte Seminartage abgehalten werden und die Organisation muss dort übernommen werden.

Eine Arztpraxis gehört da definitiv nicht dazu. Und man kann nicht "einfach so" ein FSJ "irgendwo" machen.

In einer normalen Arztpraxis wohl kaum. Eher in einer Klinik.