FSJ gekündigt(Arbeitsfplicht)?

1 Antwort

Auch in der Probezeit gibt es selbstverständlich eine Kündigungsfrist, und zwar zwei Wochen. Da du die Kündigung heute abgegeben hast, musst du noch bis zum 21.08. arbeiten.

Kommst du nicht mehr zur Arbeit, bekommst du für die unentschuldigten Tage kein Taschengeld und deine Einsatzstelle zahlt für diese Zeit keine Beiträge an deine Krankenkasse. Womöglich fällt dein Zeugnis entsprechend schlechter aus.

Viel schlimmeres kann wohl nicht passieren, da du sowieso gekündigt hast. Ansonsten wäre unentschuldigtes Fehlen ein Grund für eine Abmahnung und/oder eine ggf. fristlose Kündigung.

Da es sich "nur" um ein FSJ handelt, ist ein Schadenersatzanspruch wohl nicht zu erwarten.

Trotzdem solltest du dir schon jetzt angewöhnen, das mit Anstand zuende zu bringen. Wenn du so überall abtrittst, wirst du damit irgendwann in deinem Arbeitsleben böse auf die Schnauze fliegen.