Freundin angefahren, keine Haftpflicht?


10.01.2022, 23:50

Wie sieht die Sache aus, wenn meine Freundin über eine rote Ampel gelaufen ist?

Sie sagt, dass sie sich nicht richtig erinnern kann, aber es war definitiv grün, kenne meine Freundin anders nämlich nicht!

10 Antworten

Sie hat keinen Führerschein und keine Haftpflicht.

Wer? Die Freundin oder Fahrer/in des Autos? Wenn das auf deine Freundin zutrifft, ist das egal.

Sie sagt, dass sie sich nicht richtig erinnern kann,

Das hat sie ja hoffentlich nicht gegenüber der Polizei oder dem Fahrer geäußert?

Sie hörte Musik und hat nach vorne geschaut

Das kann auch Fußgängern negativ ausgelegt werden, wenn sie sich im Verkehr durch Ohrhörer oder Handy ablenken lassen.

Kriegt sie Schmerzensgeld?

Auf jeden Fall, allerdings gewichtet je nachdem, wie die Schuld verteilt wird.

Hat meine Freundin teilschuld?

Das können letztlich nur die Zeugenaussagen und notfallls Gutachter und Gericht entscheiden.

Alles in allem kann ich nur den dringenden Rat geben, sich in dieser Sache einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Es ist nämlich inzwischen völlig üblich geworden, dass Versicherungen, also die des Autofahrers, Opfer hemmungslos über den Tisch ziehen, die glauben, diese juristisch schwierige Angelegenheit alleine regeln zu können. Damit muss sie rechnen, wenn sie sich keinen Anwalt nimmt. Dann kann sie lange um Schmerzensgeld kämpfen ohne welches zu kriegen und womöglich jubelt ihr die gegenrische Versicherung auch noch die Schuld am Unfall unter. Die Erstberatung bei einem Anwalt ist in der Regel kostenlos und die weiteren Anwaltskosten muss die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen. Selbst wenn die Freundin eine Teilschuld kriegen würde und sie Teile der Anwaltsgebühren selber bezahlen müsste (die gar nicht mal so hoch sind), sind die vermutlich immer nooch geringer als das, was sie draufzahlt, wenn sie ohne Anwalt von der gegenrischen Versicherung beschi..sen wird.

Soweit ich weiß ist in der Regel immer der Autofahrer Schuld, er muss defensiv und vorausschauend fahren und immer so fahren, dass er bei einem Hindernis rechtzeitig bremsen kann.

Wenn deine Freundin dagegen vorgehen möchte muss sie den Fahrer von sich aus anzeigen. Die Polizei wird die Schäden und den ganzen Vorgang nur aufnehmen und archivieren, sollte dies später vor Gericht benötigt werden.

Spätestens hier braucht sie dann sowieso einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Besser ist es, sich außergerichtlich zu einigen. Eine Anzeige kostet viel Zeit, Nerven und auch Geld für alle Parteien. Dies wird ihr vermutlich auch der Anwalt raten und die Kommunikation mit dem Unfallgegner übernehmen.

PS: um als Fußgänger eine Ampel zu überqueren braucht man keinen Führerschein, der von deiner Freundin dürfte hier völlig irrelevant sein, außer der Fahrer will den Schaden für den Aufprall auf sie abwälzen. Ebenso wäre SIE die Letzte, die ihre Daten zur Haftpflicht preis geben müsste, eigentlich eher umgekehrt!

Nach deiner Schilderung müsste der Autofahrer mindestens die Hauptschuld bekommen. Er hätte sie nach deiner Schilderung auf jeden Fall sehen müssen, dazu kommt die Gefährdungshaftung bei Kraftfahrzeugen.

Davon einmal abgesehen: Normalerweise sind die Zeiten zwischen dem Rotwerden der Fußgängerampel und dem Grünwerden der Fahrbahnampel groß genug, um gemächlichen Schrittes die Fahrbahn zu überqueren, bevor die PKW anfahren. Da passt also etwas nicht.

Fakt 1: Zeugenaussagen werden hier bei der Schuldfrage eine ganz elementare Rolle spielen.

Fakt 2: Deine Freundin sollte sich einen Anwalt nehmen. Den ersten Termin ggf. über Beratungshilfe (Infos dazu hat der Anwalt oder das Amtsgericht).

Fakt 3: Deine Privathaftpflichtversicherung zu haben, ist dämlich. Das lässt sich nicht anders formulieren. Diese würde jetzt zumindest schon mal die Abwehr unberechtigter Forderungen übernehmen.

peterobm  11.01.2022, 00:03

passiert schon, dass ne Ampel umschaltet - die Grünphase dauert bereits an, wenn man die Straße übequert, dann schafft man es nicht mehr. selbst schon erlebt

Answer1234567  11.01.2022, 00:31
@peterobm

Darf eigentlich nicht passieren. Ich meine, dass die Oma mit dem Rollator etwas länger braucht als bauseits vorgesehen, ok. Aber alle Personen mit einem normalen Tempo müssten eigentlich gefahrlos rüberkommen können. Das wäre wohl mal ein Fall für den Verkehrsausschuss der Stadt bzw. den sonst dort Verantwortlichen.

PRIMUSSIGMA  11.01.2022, 02:45
@peterobm

Aber es gibt nochmal ein paar Sekunden Verzögerung bis nach Fußgängerrot die Ampel wieder auf grün schaltet. D.h. wenn man bei Fußgängergrün los läuft muss der Autofahrer noch Rot haben, wenn du auf der Straße bist.

Und wer bei Rot vor einer Fußgängerampel steht muss doch wohl merken das da gerade welche auf der Fahrbahn sind, bevor er losfährt.

Also ich würde ihm Vollschuld geben, ob das rechtlich auch so läuft kann ich nicht sagen.

ZuumZuum  11.01.2022, 08:05
@peterobm

Da muss man aber schon schlecht zu Fuss sein. Die Lichtphasen sind so berechnet, das selbst ein schwacher Fussgänger den Überweg schaffen kann, selbst wenn er diesen kurz vor dem Wechsel von grün auf rot betreten hat.

tinalisatina  11.01.2022, 08:26
Normalerweise sind die Zeiten zwischen dem Rotwerden der Fußgängerampel und dem Grünwerden der Fahrbahnampel groß genug, um gemächlichen Schrittes die Fahrbahn zu überqueren, bevor die PKW anfahren. Da passt also etwas nicht.

Es gibt genügend Ampeln, bei denen Autos und Fußgänger gleichzeitig Grün haben.

Answer1234567  11.01.2022, 22:44
@tinalisatina

Abbiegerampeln haben ggf. zeitgleich mit Fußgängern grün. Aber dass der durchfahrende Verkehr zeitgleich mit querenden Fußgängern Grün hat, halte ich doch eher für abgelegen. Dann bräuchte man ja keine Ampel mehr.

tinalisatina  12.01.2022, 09:01
@Answer1234567

Da hast Du Recht. Ich hatte das "kam quasi von Geradeaus" überlesen.

vor dem Gesetz sind Menschen mit 100 kg und solche mit 45 kg Körpergewicht gleich ... Das musste ich jetzt mal vorweg schreiben :-)

Ich gehe davon aus, dass sie zu Fuss gegangen ist, Führerschein ist also irrelevant. Einen Ampelübergang darf man überqueren, wenn man bei grün auf die Strasse getreten ist. So sind die Ampelphasen geschaltet, dass dann kein Auto mit hoher Geschwindigkeit ankommt. Ein Auto muss also wahrscheinlich bei Rot gefahren sein, achtsam muss der Autofahrer auch bei grüner Ampel sein, also eher unwahrscheinlich, dass er auf Mitschuld plädieren kann. Aber da nimmt man am besten einen Anwalt ...

In Deutschland wird nur relativ selten Schmerzensgeld gezahlt weil eben die Kranken und Unfallversicherungen für Behandlungskosten aufkommen. Die riesigen Schmerzensgeld summen aus den USA kommen daher das man mit diesen dann sein Krankenhausbesuch bezahlen muss ;D

Außerdem müsstest ihr zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagen euch selber einen Anwalt nehmen und extra nochmal vor gericht nur für das Schmerzensgeld... kurz um...lasst das.

Die Polizei wird im rahmen des Ermittlungsverfahrens nochmal auf deine Freundin zukommen, eine Zeugenaussage wollen und auch wissen wollen ob sie ein Strafverfolgungsantrag stellt.

Die Wahrscheinlichkeit das der Unfallgegner eine Strafe bekommt ist aber auch ohne diesen Antrag recht hoch bei solchen Unfällen ist die Staatsanwaltschaft schon hinterher.

ZuumZuum  11.01.2022, 08:03

und auch wissen wollen ob sie ein Strafverfolgungsantrag stellt.

Das würde ich in diesem Fall verneienen, weil ein öffentliches Interesse besteht, eine Strafverfolgung durchzuführen. Schliesslich hat die Dame durch Fehlen einer Fahrerlaubnis und Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Da wird wohl von Amts wegen schon ermittelt werden.

Nonameguzzi  11.01.2022, 08:19
@ZuumZuum

Ähm... Ich verstehe die Frage so das die Freundin wohl über eine grüne Ampel gelaufen ist und diese Ampel dann rot würde bevor sie auf der anderen Seite angekommen ist.

Die Freundin hat wohl kein Führerschein (wobei ich nicht weiß warum die Info relevant sein sollte) und die Freundin hat wohl keine Haftplficht (ob Privat oder KFZ gemeint ist... Ist unklar aber bei der Sachlage wohl auch egal)

Oder habe ich die Frage jetzt völlig falsch verstanden? Wenn es anders als beschrieben ist stimmt meine Antwort wohl auch.

ZuumZuum  11.01.2022, 13:27
@Nonameguzzi

Ich habe die Frage zuerst so verstanden das der PKW-Lenker wohl keine Fahrerlaubnis hat und der Wagen nicht versichert war. Wie sonst sollte jemand, der Inhaber einer Fahrerlaubnis ist, mit 50 km/h eine Fussgängerin auf einem Fussgängerüberweg über den Haufen fahren, die auch noch mit einer Lichtzeichenanlage ausgerüstet ist. Der Fahrer muss weithin sichtbar rot gehabt haben, wenn die Fussgängerampel grün hatte.

Allerdings, anders herum macht es mehr Sinn. der PKW kam mit "normaler" Geschwindigkeit heran, da er grün hatte, und die Fussgängerin befand sich während der Rotphase auf dem Fussgängerüberweg.
Über den Begriff "normale Geschwindigkeit" kann man streiten, auch wenn man als Autolenker grün, hat muss man besonderere Obacht auf Fussgänger haben, wenn man sieht, das sie an einer Ampel stehen und warten. Man kann sich nicht blind darauf verlassen das sie auch stehen bleiben.

Eine Haftpflichtversicherung wäre jetzt für die Freundin nicht verkehrt. Sie wird sehr wahrscheinlich eine anteilige Mitschuld bekommen, die Hauptlast trifft allerdings den Autofahrer, auch wenn er scheinbar auf den ersten Blick nichts dafür kann. Von einem Kraftfahrzeug geht nunmal eine Grundgefährdung aus.
Nur wenn sich der Unfall trotz aller Vorsicht und Rücksicht nicht hat vermeiden lassen, trifft dem Autofahrer keine Schuld. In diesem Fall wird ihm der wohl der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit gemacht werden.