Freiwillige Feuerwehr währen der Arbeitszeit

9 Antworten

somit müsste ich Überstunden machen um auf mein Gehalt zu kommen.

Eigentlich nicht, denn die Gemeinde sollte für Deinen Arbeitsausfall aufkommen. Erkundige Dich einmal bei den älteren Feuerwehrleuten, wie das in Eurer Gemeinde gehandhabt wird.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-05/arbeitsrecht-freistellung-ehrenamt

Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt.

NEIN - das ist falsch, die dürfen Dir die Stunden nicht abziehen. Sie müssen Dich auch normal weiterbezahlen!!!

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-und-freiwillige-feuerwehr-was-es-mit-der-freistellung-auf-sich-hat.html

Denn Sie sind verpflichtet, die Mitarbeiter freizustellen. Geregelt ist das jeweils auf landesrechtlicher Grundlage, z. B. durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein Westfalen. Dessen einschlägiger § 12 Abs. 2 lautet:

(2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

Laut Arbeitsrecht kommen Sie an der Freistellung für die ehrenamtlichen freiwilligen Feuerwehrmitglieder im Interesse des Gemeinwohls nicht vorbei. Sie sind auch verpflichtet, die laut Arbeitsrecht geschuldete Vergütung auch für Einsatzzeiten zu zahlen. Beantragen Sie aber unbedingt bei der Gemeinde die Erstattung dieser Beträge. Denn das Arbeitsrecht gibt Ihnen diese Möglichkeit. Reduzieren Sie so Ihre Belastungen.

Also ich kenne es von meiner Ehrenamtszeit auch so. Mein Arbeitgeber hatte mich freigestellt und es wurde dann eben mit Überstunden verrechnet.

Macht ja eigentlich auch Sinn. Dein Chef kommt dir ja schon entgegen, indem er dich freistellt, warum sollen ihm dann auch noch Kosten entstehen?

Im Zweifelsfall schau doch rindach, ob du vielleicht täglich ne viertel / halbe Stunde länger arbeiten kannst und so ein Polster aufbauen kannst für solche Faelle.

Ginger1970  21.03.2014, 09:52

Dem Arbeitnehmer dürfen keine Nachteile entstehen - der Arbeitgeber darf ihm keine Überstunden etc. dafür abziehen! Da hast Du Dich wohl bescheißen lassen... Der AG kann sich das Geld ja über die Gemeinde zurückholen.

Die zuständige Verbandsgemeinde kommt für den Verdienstausfall aus. Wenn dein AG jetzt noch Überstunden vordert, kassiert er ja prinzipiell doppelt ab...