Freilaufender Hund attakiert angeleinten Hund, rechtliche Schritte?

5 Antworten

Hallo

Leider ist es rechtlich nicht immer so einfach, wie hier alle schreiben. So komisch es klingt, sind sie auch bei einem angeleintem Hund, den Sie direkt bei sich haben (also perfekt bei Fuß) nicht immer aus juristischer Sicht von allem freigesprochen. Es kann durchaus sein, das sie auch vor Gericht eine Teilschuld bekommen.

Aus diesem Grund kann ich nur dazu raten sich mit dem anderen Hundehalter friedlich zu einigen. Vielleicht ist er ja einsichtig und das ganze geht ohne Gericht usw.

So etwas wie "weitere rechtliche Schritte" bitte schnell vergessen. Da hier keine Absicht sondern maximal Fahrlässigkeit vorliegt, bringt dies nichts!

Bitte daran denken, das der Andere auch "nur ein Hundehalter" ist und das Tier sicher nichts dafür kann!

Lieben Gruß

E.v.G.

matze871987 
Fragesteller
 30.10.2016, 15:51

hallo e.v.g.,

wegen was sollen wir als betroffene eine Teilschuld bekommen?

mfg

Golzheimerland  30.10.2016, 16:19
@matze871987

Beim Hund besteht stets das Risiko unberechenbaren Verhaltens, auch wenn er an der Leine geführt wird. Und legt der Hund z.B. kein artspezifisches Demutsverhalten an den Tag, realisiert sich eine Tierhaltungsgefahr. Der Bundesgerichtshof spricht von Sachgefahr, nachzulesen in BGH NJW 76, 2130.

Aber wie schon geschrieben, dies muss nicht sein und liegt ggf. im Entscheiden des Richters.

 

 

Hi,

melde es den Behörden, wenn er beispielsweise schon auffällig war und hat gegen Auflagen verstoßen, es gibt ja solche unbelehrbaren, dann kann ihm der Hund entzogen werden.

Wenn er noch nicht auffällig ist, kann er jetzt Probleme bekommen. Auflagen sind Leinenzwang und tragen eines Maulkorbes. Bei zuwiederhandeln Geldstrafen und Entzug des Hundes.

Gruß uwe4830

für jeden Hundehalter ist es ein Schock, angegriffen zu werden. Für die meisten ist es ebenfalls ein Schock, wenn sein Hund einen Anderen fast totbeisst.

Dem Halter muss bewusst sein, dass er grundlegend etwas ändern muss. Diese Änderung wird durch das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit anderen Behörden auch meist durchgesetzt. Maulkorbzwang ist aber keine Option. Der Hund kann nix dafür, wenn er in falschen Händen gehalten wird.

Hier kommt wieder meine Theorie ins Spiel, dass nur ein bundesweiter und einheitlicher Führerschein solche Attacken eingrenzen kann. Der richtige Umgang mit Problemhunden ist das Dringlichste. Menschen sind keine geborenen Hundeführer... und Kampfhunde gibbet nur in Märchen...


Emmakili  30.10.2016, 14:28

Du sprichst mir aus der Seele! Im Endeffekt bringt maulkorbzwang usw nichts anderes als den Gund zu quälen finde ich..meine ist immer angeleint, aus der Tötung und in der hundeschule..es bedarf Erziehung! Und ich finde es unverantwortlich Hunde frei laufen zu lassen wenn sie nicht zu 100% abrufbar sind..

Hallo,

natürlich kannst den Halter des besagten Hundes ordnungsbehördlich (also Polizei und Ordnungsamt) melden.

Das solltest du sogar tun, damit er kontrolliert wird und in Zukunft keine anderen Hunde mehr gefährden kann.

Unter Umständen gibt es dann Auflagen wie Maulkorb und Leinenzwang. In machen Bundesländern werden solche Hunde dann als "gefährliche" Hunde eingestuft - entsprechend auch finanzielle Konsequenzen für den Halter und Verpflichtungen zum Wesenstest etc.

Alles Gute für euren Hund

Daniela

Wie weit war denn der Halter des Hundes kooperationsbereit?

Wenn ein Hund Menschen anfällt, kann man mit einer Anzeige erreichen, dass der Hund eingeschläfert wird. Wie das bei einem Angriff auf ein Tier ist, weiß ich nicht.

Der Halter wohnt in Eurem Ort. Ich würde mir eine Anzeige überlegen, wenn der Halter selbstverständlich für alle Kosten aufkommt und sich auch sonst kooperativ zeigt.

Ansonsten könnt Ihr Euch auch von einem Anwalt beraten lassen. Vielleicht war das Tier von irgend etwas verwirrt o. ä.