Freie Wahl des Optikers bei einer Arbeitsplatzbrille Muss ich zu dem vom Arbeitgeber ausgesuchten Optiker gehen oder kann ich den Optiker frei wählen?

5 Antworten

Frag bei deinem Arbeitgeber nach. Bei größeren Firmen gibt es oft einen Vertrag mit einem bestimmten Optiker, kleinere Firmen sind meist flexibler. Aber da die Arbeitsbrille von der Firma gezahlt wird wirst du wahrscheinlich dann zum vorgeschriebenen Optiker müssen.

Oft haben größere Arbeitgeber Verträge mit Praxen oder Geschäften. So scheint es bei dir und dem Optiker zu sein. Ja, da musst du hin, oder du bezahlst die Brille ganz allein. Dann kannst du hingehen, wohin du willst.

Sollte der AG die Brille finanzieren, so solltest du den Vertragsoptiker des AG aufsuchen, da bestimmt Sonderkonditionen verejnbart sind. Musst du sie selbst zahlen, so hast du die freie Wahl...

webezo 
Fragesteller
 22.02.2016, 15:34

Ich war aber schon mal mitmeiner privaten Brillenanfertigung genau bei diesem Optiker, und ich war ganz und garnicht zufrieden

Davon habe ich ja noch nie gehört?

Wird Euch die Brille dann vom Arbeitgeber bezahlt? Falls ja, wird es schon so sein, dass du zu dem ausgewählten Optiker gehen musst.

webezo 
Fragesteller
 22.02.2016, 15:31

Ja, die PC-Brille wird vom Arbeitgeber gezahlt (Arbeitsschutz, dass muss übrigens jeder Arbeitgeber). Nun wird aber ein ganz bestimmter Optiker angegeben zu dem ich gehen soll. Leider hatte ich mit diesem schon einmal Probleme in der Vergangenheit, die Gläser der Gleitsichtbrille waren nicht korrekt und ich hatte massive Probleme damit). Habe die Brille dann zurückgegeben und bei einem anderen Optiker gemacht .Ich möchte eigentlich nicht wider dort hingehen. Ich dachte, wenn ein anderer Optiker im gleichen Rahmen bleibt (was die Kosten angeht)dürfte man doch nicht einfach so gezwungen werden zu jemandem zu gehen dessen Vertrauen nicht mehr da ist.

Duckthetruck  16.03.2016, 09:57
@webezo

Hast du mal mit deinem Arbeitgeber drüber gesprochen? Also was er dazu meint, evt. gibts ne AUsnahmeregel für dich?

Du kannst gehen, zu wem du willst. Nur der Arbeitgeber zahlt dann ggf. nichts dazu.