Fragen zur Steuereklärung bei smartsteuer?
ich will zum ersten mal über smartsteuer meine Steuererklärung machen und habe diesbezüglich Fragen.
- Die erste zum Arbeitsweg unter Werbungskosten, wo unter anderen gefragt ist wie viele Urlaubstage ich hatte und wie viele ich davon genommen habe. Ich hatte nach Vertrag 30 Urlaubstage für das Jahr, habe aber nach 3 Monaten und 11 Tagen gekündigt. Gib ich da jetzt die 30 Tage an oder muss ich quasi ausrechnen wie viele Urlaubstage ich durchschnittlich per Monat gehabt hätte und dann davon angeben wie viele mir für die 3 Monate zustanden?
- Ich bin nachdem ich gekündigt habe auf eine FOS gegangen um Abi zu machen. Dafür bin ich umgezogen und beziehe auch Ausbildungsförderung und Kindergeld. Kann ich Arbeitsmittel die ich für die Schule gekauft habe unter Werbungskosten für Arbeitsmittel absetzen?
- Kann ich die bei dem Umzug entstandenen Kosten als Schüler absetzen?
- Falls, ich bin im September ursprünglich zur Zwischenmiete in eine WG gezogen, wurde jetzt aber zum bleibenden Hauptmieter und habe mir aber erst im Dezember eigene Möbel gekauft, gelten diese immer noch als Umzugskosten?
- In dem betreffenden Jahr war ich kurzfristig Arbeitslos, habe Arbeitslosengeld bezogen, dann habe ich wie erwähnt ein paar Monate gearbeitet und bin dann Schüler geworden der Ausbildungsförderung bezieht. Muss ich diese Angaben bei "Abschließende Angaben" unter "Weitere Angaben" dazu schreiben oder sind sie irrelevant?
- Muss ich unter Finanzamt, das Finanzamt angeben das ich hatte von dem Zeitraum von dem ich eine Lohnsteuerbescheinigung habe oder das Finanzamt von der Stadt wo ich danach neu hingezogen bin?
Ich weiß das dies teils naive und Anfängerfragen sind und ich würde es sehr wertschätzen wenn sich wer die zeit nimmt zu beantworten was davon er weiß :)
Schonmal im Voraus vielen Dank
2 Antworten
Ich empfehle dir hierfür ein Lognsteuerhilfeverein.
fahrten Whg erste Tätigkeit
km * Anzahl der Arbeitstage * 0,30 (ggf zeitanteilig die Urlaubstage ausrechnen)
die Werbungskosten im Zusammenhang mit der FOS können nur geltend gemacht werden wenn es sich um eine zweiteausbildung oder ein dualen Lehrgang handelt. Sonst sind es Sonderausgaben maximal 6000€ je jahr
für den Umzug gilt das selbe, hier gelten besondere Anforderungen
möbel sind im häuslichen Arbeitszimmer oder beim dhh Berücksichtigungsfähig
Arbeitslosen Geld muss angegeben werde
das Finanzamt stellt keine Lohnsteuerbescheinigubg aus das macht der Arbeitgeber
das Wohnsitzfinanzamt ist für die Veranlagung zuständig
alle Angaben ohne gewähr da man den tatsächlichen SV nicht gut genug kennt
das Finanzamt wird nicht zutreffendes streichen
Es gibt Berufszweige, die damit ihr Geld verdienen.Die solltest du wenigstens im 1. Jahr dazu in Anspruch nehmen. Die haften auch für ihre Arbeit.