Frage zur Stromversorgung bzw. Grundversorgung

6 Antworten

...weil der Vermieter mich nach dem Auszuge erst 5 Monate später bei Grundversorger abgemeldet hat..

Das ist der Punkt, bei dem ich den Kopf schuettele. Du hattest sicherlich einen eigenen Zaehler und einen Vertrag mit dem Stromanbieter. Dann musst du dich auch selbst beim Auszug abmelden. Der Vermieter hat damit gar nichts zu tun.
Oder hast du den Strom an deinen Vermieter gezahlt? Dann hatte DER den Vertrag mit dem Anbieter und ist fuer das Bezahlen zustaendig.

Wenn du nun woanders wohnst und einen anderen Anbieter hast, dann kann der alte Anbieter dir natuerlich nichts abstellen.

Nein, wenn ich von einem anderen Energiebetrieb versorgt werde, und die Rechnungen bezahle, ist alles okay. Der alte Versorger kann seine Forderungen nur per Gerichtsbeschluss eintreiben, aber dazu muss er dich erst verklagen.

wollyuno  22.08.2013, 17:55

käse der netzbetreiber hat Anspruch auf den verbrauchten Strom,wenn er sich nicht abmeldet und 5 Monate andere den Strom verbrauchen muss er zahlen deshalb meldet man sich bei auszug mit zählerstand und zählernr.ab,noch besser ist Foto vom zähler und Datum im bild

Wieso eigentlich hat der Vermieter dich abgemeldet. War doch dein Stromvertrag, oder nicht? Dann musst du ihn auch selber kündigen, wenn du vermeiden willst, dass der Vertrag auf den Nachmieter weiterläuft. In deinem Fall wird dir nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen, denn du warst noch monatelang Vertragspartner. Und abstellen können Sie dir den Strom in der neuen Wohnung auch. Wie du dich intern mit dem schlampigen Vermieter oder dem zahlungsunwilligen Nachmieter auseinadersetzt, interessiert den Grundversorger nicht die Bohne, muss es auch nicht. Denn der darf sich danach richten, auf wen der Zähler angemeldet ist.

ich nenn den mal netzbetreiber was du unter grundversorger verstehst,solang dessen forderungen nicht erfüllt sind kann der nach mehrmaliger Ankündigung abstellen.normal musst Abmeldung selbst tätigen wenn der zähler auf dich läuft und es kann leicht sein das er die 5 Monate noch will wenn kein anderer dafür zahlt,schließlich ist ja Strom verbraucht worden

shannaragm  01.01.2017, 20:14

Der Grundversorger muss nicht der Netzbetreiber sein!

wollyuno  02.01.2017, 11:32
@shannaragm

schon klar.bei uns haben die nur andere namen sind aber firmen im konzern.schön brav anders benannt so wie die regierung es verordnet hat.die vorschriften sind damit erfüllt,etwas umständlicher wie früher aber die katze hüpft auf den gleichen füßen

Leider hast Du Deinen Stromvertrag nicht selbst gekündigt, wie Du es beim Auszug machen hättest müssen. Versuche vom Nachmieter oder Hauseigentümer die 5 Monate erstattet zu bekommen. Ansonsten bleibt Dir voraussichtlich nur die Möglichkeit zu bezahlen. Zur Abwendung der Stromsperre musst Du dann mit dem Versorger zumindest eine Ratenzahlung der Schulden abstimmen. Dem Hauseigentümer kannst Du keinen Vorwurf machen, es sei denn Ihr habt die Abmeldung durch den Hauseigentümer so abgestimmt beim Auszug.