Frage zum Verkehrsverstoß, falsch abgebogen, welche Strafe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tatbestandsnummer 141271:

Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). § 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.3 BKat

= 30,-€ Bußgeld.

 

Mit Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 35,-€, das wäre dann Tatbestandsnummer 141272:

Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 41 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.3.1 BKat; § 19 OWiG

 

Quickys1  01.04.2011, 07:06

Die hilfreichste Antwort ist leider  F A L S C H!!!

Sara137 fragte nach dem Verkehrszeichen mit dem weißen Pfeil auf blauem Grund. Das ist Zeichen 209!!!

Zeichen 297 ist auch ein Pfeil...leider aber nur der auf der Fahrbahn... das weiße große Ding auf der Erde, ihr wißt schon :-)

Der Verstoß gegen Z. 209 kostet ganz 10 Euronen!!!

Das Risiko ist also kalkulierbar!!! :-)

 

Gruß, der Quicky

 

siggibayr  01.04.2011, 08:57
@Quickys1

Quickys1 hat Recht. Verstoß nach Zeichen 209/211/214 StVO kostet 10.- EURO (TB-Nr. 141142), bei Gefährdung anderer 15.- EURO und mit Unfall 25.- EURO. Wenn also sonst keinerlei Verkehrszeichen und/oder Markierungen vorhanden sind bleibt der Verstoß bezahlbar.

Leon97531  01.04.2011, 09:34
@siggibayr

Yup, Quickys1 hat Recht ;)

Bei dem Verkehrszeichen "blaues Schild mit weißem Pfeil" (in welche Richtung auch immer) handelt es sich um die Zeichen 209,210,211.

In Deinem Falle ist es das Zeichen 209 (Vorgeschriebenen Fahrtrichtung rechts) 

Ein Nichtbeachten wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- € geahndet!!!

 

Gruß, der Quicky 

 hatte mal ne aehnliche situation. wurden von der polizei angehalten. der pollizist wollte schon ein auge zudruecken und uns nur muendlich darauf hinweisen, die polizistIN jedoch  bestand auf eine geldstrafe - waren nur 10€. du kannst also glueck oder pech haben. machen sollte man es trotzdem nicht ;)

 

na, ich schätze mal 20 € wenn die Polizei in der Nähe ist ansonsten immer schön an die Verkehrsregeln halten denn wo kommen wir da hin wenn jeder seine eigenen Regeln aufstellt...

varioplex

Quickys1  01.04.2011, 07:16

Die Ahndung von Verkehrsverstößen wird nicht geschätzt!!!

 

Hier geht es nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und der Vertoß ist mit einem Verwarungsgeld in Höhe von 10 Euro bewährt.

Gruß, der Quicky

wenn es ein privatparkplatz ist, und du beim abbiegen keine durchgezogene linie überfahren musst und auch niemanden behinderst oder gefährdest, kommst du ohne bußgeld davon.

Leon97531  31.03.2011, 11:57

...nur wenn er nicht erwischt wird.

Auf einem befriedeten Privatgrundstück dürfen keine Schilder der StVO stehen, außer mit Genehmigung z.B. Verkehrsübungsplatz.

Ist es öffentlicher Privatgrund, und stehen dort Verkehrszeichen der StVO, dann gelten diese selbstverständlich.

flirtheaven  31.03.2011, 14:59
@Leon97531

die polizei kümmert sich aber nicht um den verkehr auf privatgrundstücken

Leon97531  31.03.2011, 19:50
@flirtheaven

Wenn dort Verkehrsschilder aufgestellt sind, ist dies öffentlicher Verkehrsraum, um die Einhaltung der Gesetze kümmert sich dort die Polizei.

Das Stoppschild sowie die Anordnung " nur rechts Abbiegen" hat ja einen bestimmten Grund, und dient nicht den Benutzern des Parkplatzes, sondern soll den Verkehr auf der Strasse durch Gefährdung von Linksabbiegern ausschließen. Demzufolge kann auch ein Verstoß gegen das Zeichen "nur rechts Abbiegen" welches sich noch auf einem Parkplatz befindet verfolgt werden.

flirtheaven  01.04.2011, 08:01
@Leon97531

komischerweise sagt die polizei bei uns aber, sie seien dafür nicht zuständig.

Leon97531  01.04.2011, 09:56
@flirtheaven

Kann durchaus sein das die bei dir das sagen.

Wenn aber ein anderer Polizist dir ein "Ticket" dewegen ausstellt, wirst du nicht darum kommen das Verwarngeld zu zahlen ;)

Bei uns gibt es ein Einkaufszentrum, von dessen Parkplatz wird der Zugang zur Strasse mit einer Ampel geregelt, darfst du dort dann "straffrei" bei Rot fahren, da die Polizei bei dir sagt sie sei dort nicht zuständig ?

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sagt zu §1 StVO:


    Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.


Bei vorhandenen Verkehrszeichen und Schildern der StVO ist davon auszugehen, dass eine Zustimmung und Duldung als öffentlicher Verkehr des Eigentümers vorliegt, dementsprechend ist auch die Polizei dort zuständig, auch wenn der eine oder andere Polizist etwas anderes aussagt.

 

<a href="http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz2" target="_blank">http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund\_26012001\_S3236420014.htm#ivz2</a>