Frage zu einer Theorie-Fahrschul-Frage?

5 Antworten

Wer aus einem verkehrsberuhigter Bereich, also eine Spielstraße, auf eine “normale“ Straße fährt, muss immer Vorfahrt gewähren.

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt auch die Regel “Rechts vor Links“, allerdings sind die meisten Süielstraßen nur sehr kurz und deshalb kommt diese Situation nur selten vor.

Die Antwort bezieht sich aber auf das Ende eine verkehrsberuhigten Bereich und somit gilt nicht die Regel “Recht vor Links“ sondern “das Fahrzeug, dass aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommt, muss Vorfahrt gewähren“, sprich wenn du aus einer Spielstraße kommsz musst du warten und wenn du auf einer “normalen“ Straße fährst und rechts eine Spielstraße ist, hast du trotzdem Vorfahrt.

StVO, § 10 Einfahren und Anfahren:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

... und eine Gefährdung kann man nur dann komplett ausschließen, wenn man die anderen zuerst fahren lässt, also ihnen Vorfahrt gewährt.

Nein, Fahrzeuge die z.b aus einer spielstraße kommen müssen anderen die Vorfahrt lassen.

Ähnlich wie bei einem abgesenkten Bordstein ohne zstzl. Schilder

Manchmal hat man mit seiner Logik Recht. jedoch wollen die bei der Prüfung nur die Simplen Antworten Wissen. Du hast nicht unrecht nur das ist zu weit gedacht ;)

An Straßenkreuzungen und -einmündungen