Frage an die Sozialversicherungsfachangestellten unter euch - worauf zielt diese Aufgabenstellung ab?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da innerhalb der ersten 4 Wochen einer Beschäftigung der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, ist die Krankenkasse verpflichtet, ihm Krankengeld bis zum Ablauf der ersten 4 Wochen zu zahlen.

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. (§ 44 SGB V).

Nach den 4 Wochen setzt die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ein. D.h. hier würde die Krankenkasse vom 21.09. bis 14.10. Krankengeld zahlen, dann der Arbeitgeber vom 22.09. bis 03.11. (6 Wochen Lohnfortzahlung) und vom 04.11.2022 bis 25.11. wieder die Krankenkasse mit Krankengeld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
FarinUrlaub1 
Fragesteller
 25.08.2022, 16:11

Okay, heißt also auch, dadurch dass in der Aufgabe schon gegeben ist, dass Anspruch auf KG ab dem 21.09.besteht, muss ich nicht mehr subsumieren, wer wann Anspruch hat, sondern die Aufgabe zielt eher auf die Wartetage ab und darauf, dass nach den 4 Wochen die LFZ beginnt. Danke. :-)

Jurafuchs  25.08.2022, 22:27
@FarinUrlaub1

Sorry, aber was hast du hier mit deinem subsumieren? Dein Lieblingswort?

Die Antwort des Kollegen war doch völlig klar. Die ersten vier Wochen gibt es Krankengeld. Danach gilt normale Entgeldfortzahlung. Einfachste Mathematik...

FarinUrlaub1 
Fragesteller
 28.08.2022, 01:53
@Jurafuchs

Ja, jetzt weißte nicht was das nicht. Mh, blöd gelaufen, schätz ich.

sassenach4u  28.08.2022, 08:04
@FarinUrlaub1

Dummer Kommentar, merkst du selbst, oder? Wir helfen dir und du stänkerst. Nie wieder!

FarinUrlaub1 
Fragesteller
 28.08.2022, 14:35
@sassenach4u

Na, deine Antwort hat mir ja sehr geholfen. Von den Beiträgen von juliankpf hat kein einzigier etwas zur Lösung beigetragen, in jedem Post schwebt ein überheblicher Unterton mit und fachlich wird absolut nichts beigetragen.