Formfehler im Arbeitsvertrag?

2 Antworten

Es kommt darauf an, ob es sich um einen offensichtlichen Tipp(Schreib-)fehler handelt - es spricht vieles dafür, weil das Enddatum VOR dem tatsächlichen Arbeitsbeginn liegt; damit liegt m. E. ein Erklärungsirrtum vor, auf den sich der ArbG bei Anfechtung der Befristungsabrede berufen könnte; diese Würdigung sollte man aber ggf. einem Arbeitsgericht überlassen (aber sinnvollerweise sollte man das erst nach Ablauf der (geplanten) Befristung klären lassen) - ich sehe hier aber wenig Chancen auf Erfolg.

Grundsätzlich können Fehler in der Befristungsabrede zur Unwirksamkeit führen; ein reiner Tipp- oder Schreibfehler führt allerdings grundsätzlich nicht zu einer Unwirksamkeit der Befristung.

verreisterNutzer  14.04.2018, 21:27

Mir erschließt es sich nicht, warum der Fragesteller nicht einfach zu derjenigen Person geht, die den Arbeitsvertrag unterschrieben hat, und die Sache klärt.

Jeder Mensch kann einen Fehler machen - auch bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages!

Der Arbeitgeber ist beweispflichtig.

Familiengerd  13.04.2018, 22:48

Und was soll das hier konkret heißen?!?