Folgen als minderjähriger Beifahrer eines Pkws (Fahrer auch minderjährig)?

4 Antworten

Das stimmt, ihr wart wirklich nicht die hellsten... Ohne Führerschein und dann auch noch ohne Licht durch die Gegend zu fahren... Daran erkennt man, warum ein Führerschein sinnvoll sein kann...

Aber gut, dein Verhalten war alles andere als schlau, so viel hast du auch selbst erkannt.

Was könnte strafrechtlich auf dich zukommen? Vermutlich nichts. Vielleicht könnte man argumentieren, dass du Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis geleistet hast, halte ich aber für unwahrscheinlich. Schließlich saßt du "nur" auf dem Beifahrersitz. Die Fahrt hätte auch ohne dich stattfinden können. Nicht klug, aber auch nicht strafbar...

Dass du weggelaufen bist, wird die Herzen der Cops nicht erwärmt haben. Aber auch hier, strafrechtlich wird vermutlich nichts passieren, da es a) nicht strafbar ist und b) du zumindest laut deinen Angaben nicht erkennen konntest, dass es sich um die Polizei handelt.

Wenn du zur Polizei gehst, kannst du vermutlich mit oder ohne deine Eltern hingehen. Hatte selbst mal eine Vernehmung mit 17 und konnte selbst entscheiden, ob ich alleine oder mit Papa hingehe...

Würde mich wundern, wenn strafrechtlich irgendwelche Vorwürfe kommen. Außerdem bist du als Zeuge und nicht als Beschuldigter geladen.

Was allerdings passieren könnte: eine Meldung an die Führerscheinstelle. Möglicherweise unterstellt dir jemand Zweifel an der charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Das könnte eine Überraschung geben, wenn du deinen Führerschein machen möchtest und dein Antrag nicht genehmigt wird.

Dein "Verhör" wird so ablaufen, dass dir ein Polizist (m/w) Fragen stellt zum Ablauf der Geschehnisse. Er wird vermutlich auch einige Details erfragen und alles in seinen Computer eintippeln. Am Ende druckt er es aus, du kannst es gegenlesen, korrigieren lassen und am Ende unterschreibst du. So war es zumindest bei mir damals.

XxplomainXx 
Fragesteller
 06.01.2018, 22:27

Vielen Dank, ist eine echt große Erleichterung für mich , hast mir echt weitergeholfen :)

Bomberos911  06.01.2018, 22:28
@XxplomainXx

Ja, gerne. Bin aber kein Anwalt, sondern eigentlich auch nur juristischer Laie. Also 100%ige Sicherheit kann ich dir nicht geben, aber ich denke, dass ich von dem Thema zumindest grundlegen Ahnung habe...

Du hast hier überhaupt nichts zu befürchten.

Als Beifahrer von jemandem der 1.keine Fahrerlaubnis hat? und 2.das KFZ unerlaubt benutzte, kann man nicht bestraft werden.

Auch das "Weglaufen" kann man Dir nicht zur Last legen, denn es gab ja kein erkennbares Haltgebot eines Polizisten - und selbst wenn, da wäre man nur im Bereich eines geringen Verwarnungsgeldes.

Die Zeugenbefragung würde nur mit Dir allein durchgeführt werden. Allerdings musst Du da nicht hingehen, dazu bist Du nicht verpflichtet. Du solltest den Termin aber aus Gründen der Höflichkeit absagen.

Die Notwendigkeit für einen Anwalt sehe ich nicht.

XxplomainXx 
Fragesteller
 06.01.2018, 22:27

dir ebenfalls vielen Dank, bin jetzt echt erleichtert. Hast mir echt weitergeholfen :)

Zuko540  07.01.2018, 17:28
Allerdings musst Du da nicht hingehen, dazu bist Du nicht verpflichtet.

Man muss zwar nicht hingehen, aber ich glaube, dann folgt dann die Vorladung der Staatsanwaltschaft und die kann dann auch vormittags erfolgen.

Wenn man gerade eine Arbeit schreibt oder arbeiten muss ist das nicht so ideal, weil den Termin muss man dann einhalten, ansonsten wird man zwangsweise vorgeführt.

Crack  07.01.2018, 19:08
@Zuko540

Der Staatsanwalt lädt nicht vor, Du meinst das Gericht, also den Richter.

Soweit ist man hier aber nicht.

an deiner Stelle würde ich den Termin wahrnehmen; allerdings hast du ein Aussageverweigerungsrecht (genau wie ein Beschuldigter, den § kannst du selber googeln)), auch dieses würde ich wahrnehmen. Alles andere würde dich (und deinen Kumpel) nur reinreißen.

1. Empfehlung: Nichts ohne Anwalt bei der Polizei aussagen! Du kannst dich nur reinreiten. Einmal was gesagt, was dann in der Akte steht, lässt sich schwer wieder aus der Welt schaffen.

2. Empfehlung: Gehst Du ohne Anwalt hin, verweigere die Aussage, da Du dich eventuell ja selbst belastest. Das ist das Recht, was Dir zusteht, wird auch nicht negativ ausgelegt!

3. Wenn die Vorladung "nur" von der Polizei kommt, müsstest Du noch nicht mal hin, brauchst dich noch nicht mal abmelden. Nette/höfliche Leute rufen an und sagen ab.

Nur wenn die Einladung der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder im Auftrag des Gerichts geschrieben wurde, MUSST Du hin.

Es geht um viel, eventuell auch um Deinen zukünftigen Führerschein, ich würde zum Anwalt gehen!!!

Der fordert die Akte an und sieht was z.B. Dein Freund ausgesagt hat. Denn erzählen kann Dein Freund ja viel!!

XxplomainXx 
Fragesteller
 06.01.2018, 21:59

Erstmal vielen Dank für deine Antwort:) Das mit der Aussage verweigern hatte ich mir auch schon überlegt, Aber kommt dann nicht noch mehr Mist auf mich zu ? Denn ich vermute , dass mein "Freund" schon Aussagen war , da die Polizei ja sonst nicht auf meinen Namen gekommen wäre und ich nicht genau weiß was er den Polizisten gesagt hat .

alarm67  06.01.2018, 22:15
@XxplomainXx

Deswegen ist der Anwalt wichtig! Der fordert die Akte an und sieht was gegen euch/Dich vorliegt und wer was ausgesagt hat.

Steht Dir das Recht zu, die Aussage zu verweigern, ein Grundrecht, darf und wird dieses nicht gegen Dich verwendet.