Flugzeitänderung um 9 Stunden Pauschalreise?

8 Antworten

Während es sich bei § 651i BGB um persönliche Gründe des Reisenden handelt, wie z.B. Verhinderung für die Reisezeit, Krankheit ect. mit denen der Reiseveranstalter nichts zu tun hat, handelt es sich im Falle des § 651a Abs. 5 BGB um Gründe, die aus der Sphäre des Reiseveranstalters stammen, nämlich die Änderungen des Reisepreises, Änderungen der wesentlichen Reiseleistungen oder auch eine Absage der Reise. Der große Unterschied für den Reisenden besteht jedoch darin, dass er im Falle des § 651a Abs. 5 BGB den kompletten Reisepreis zurück erstattet bekommt, ohne jegliche Gebühren oder Entschädigungen für die Stornierung zahlen zu müssen.

Quelle: https://www.flugrechte.eu/4346/flugzeiten-airline-ge%C3%A4ndert-kostenlose-stornierung-m%C3%B6glich

Entschädigung / Schadenersatz steht dir m.E. nicht zu, da dir die Änderung mehr als 2 Wochen vor Abflug mitgeteilt wurde.

Bei meiner Freundin war das letztes Jahr um 12h. Sie haben sich beim Anwalt erkundigt: sie hätten höchstens kostenfrei stornieren können und was neues buchen.

Was sinnfrei war, denn mittlerweile waren die Preise p.P. um ca 400€ gestiegen.

Letztlich hol Dir speziell für Deinen Fall wirklich Rechtsrat, es sind oft auch vertragliche Feinheiten zu beachten.

Hallo,

zweierlei ist hier zu beachten.

Zum einen die Zeitänderung total... und zwar die Ankunftzeit. Bei Nonstopflügen, ist die zeitliche Verschiebung von Abflug und Ankunft nahezu paralell, bei Umsteigeverbindungen nicht unbedingt.

Zum anderen die verbleibende Zeit bis zur Abreise.

Bei Zeitänderung > 4 Stunden und weniger als 14 Tage bis Abreise entsteht ein pauschaler Entschädigungsanspruch gemäß EU-Fluggastrechteverordnung.

Bei dir ist der Abflug noch länger als 14 Tage hin, daher ist der Entschädigungsanspruch nicht vorhanden, Ohne irgendeine Diskussion sind 9 Stunden eine wesentliche Änderung des geschlossenen Reisevertrages, daher kannst du kostenfrei stornieren.

Schau, ob du alternative Flüge findest, und biete dem Veranstalter an, auf diese für dich kostenneutral umzubuchen. Alternativ kannst du anbieten, gegen X % Nachlass, die geänderten Flugzeiten zu akzeptieren. Im Prinzip ist hier alles mögliche verhandelbar... aber: Es gilt hier, versuche, das beste für dich rauszuholen, aber überspanne den Bogen nicht, denn für den Reiseveranstalter kann im Zweifel der kostenlose Storno billiger sein und dann macht er den auch.

LG, Chris

Es gibt ein Urteil des Landgerichts Hannover, was bei mehr von 4 Stunden Flugverspätung, insbesondere wenn Kleinkinder mitfliegen, nicht zumutbar sind und der Kunde ein Recht auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung hat.

Ob eine Stornierung für euch sinnvoll ist, müsst ihr selbst entscheiden.

AshleighHoward  02.04.2019, 09:37

der Flug ist ja nicht im klassischen Sinne verspätet. Es gab eine weit vorab angekündigte Flugzeitänderung. Verspätung wäre es, wenn man schon um 10 am Flughafen ist und dort erst erfährt, dass der Flug um 19:00 geht.

Jewi14  02.04.2019, 10:01
@AshleighHoward

Und?

Dennoch gelten die von mir genanten Regeln. Ich hoffe nicht, du gehörst zu den Personen, die alles hinnehmen was ihnen der Reiseveranstalter hinnimmt.

Ich habe das AZ des genannten Urteils hingeschrieben, kannst du ja schlau machen.

Jewi14  02.04.2019, 09:59

8 S 46/16  Landgericht Hannover

Ich würde mal anrufen wo du gebucht hast, aber meistens steht ja sogar in den Unterlagen irgendwo das Flugzeiten variieren können. Von daher wird stornieren nur gegen Gebühren möglich sein.

Ist natürlich echt ärgerlich, da ja so ein kompletter Tag verloren geht.