Flugumbuchung vom Reiseunternehmen bei Pauschalreise möglich, obwohl ursprünglicher Flug noch vorhanden ist?
Hallo, wir machen nächstes Jahr eine Pauschalreise nach Mallorca. Hierbei waren uns die Flugzeiten sehr wichtig. Bei der Buchung haben wir die für uns günstigsten Flugzeiten rausgesucht ungebucht. Diese wurden uns auch in den Reiseunterlagen bestätigt. Eine Woche später bekam ich erneut eine Mail mit einem geänderten Reiseplan.
Die Änderung bezog sich auf die Rückflugzeit. Diese wurde von 14:50 Uhr auf 09:50 Uhr vorverlegt mit einer neuen Flugnummer. Der ursprüngliche Flug ist laut Fluggesellschaft jedoch noch vorhanden.
Die neue Flugzeit stellt uns nun vor eine große Herausforderung, da wir mit zwei Kleinkindern reisen und gegen 4:00 Uhr morgens aufstehen müssten um Transferzeit und rechtzeitiges eintreffen am Flughafen zu gewährleisten. Selbst ein Frühstück wäre dann nicht mehr möglich.
Auch nach mehrfachen Mailkontakt behaart der Reiseveranstalter auf sein Recht der Flugzeitänderung. Selbst mit dem Hinweis auf das BGH-Urteil (Aktenzeichen: X ZR 24/13) war keine weiterkommen.
Ist diese Flugverschiebung noch im gesetzlichen Rahmen, obwohl es den ursprünglichen Flug noch gibt?
4 Antworten
Da hat der Veranstalter wohl mit seiner Vakanzliste gepfuscht!
Dem würde ich auf die Füße treten! Soll er doch einen anderen Gast auf den früheren Flug buchen und euch auf den zuerst bestätigten Flug tauschen. Als kulantes Entgegenkommen können gute Kunden das erwarten.
Allerdings, Reiserecht ist eine sehr tückische Sache und das Kleingedruckte steckt voller Fallen. Da könte durchaus drin stehen, dass solche Änderungen auch nach zugeschickter Bestätigung noch statthaft sind. Ungewöhnlich ware das nicht.
Hallihallo,
da wirst du nicht viel machen können.
Jeder Reiseveranstalter sichert sich mit den Worten "Voraussichtliche Flugzeiten" ab. Er kann sie also so oft ändern wie er mag.
Du kannst es zwar versuchen auf Kulanz eine andere Maschine zu bekommen, aber das lässt sich der Veranstalter mit Garantie bezahlen.
Aus diesem Grund schaue ich gar nicht mehr auf die Flugzeiten, sondern nehme die Reise mit dem günstigens Direktflug.
Du hättest nur Anrecht auf eine Umbuchung/Stornierung, wenn sich einer der An-/Abflughäfen ändern würde.
Eine gute Nacht gewünscht,
Sven
ja, ist es.. ist bei pauschalreisen auch gar nix ungewöhnliches... kannste nur umgehen, indem du individuell und selbst alles buchst.. aber auch da können flüge storniert oder geändert werden.
Eine Vorverlegung des Abfluges um 5 Stunden ist nicht als Beförderungsmangel zu qualifizieren und berechtigt daher nicht zur Reisepreisminderung. Das gehört dazu und ihr müsst euch damit abfinden.