Flugmedizinisches taugkichkeitszeugnis Klasse 2 bei bluthochdruck?

3 Antworten

Hallo, 

das ist wieder so eine der typischen Fragen, die wir GF-Hobby-Fliegerärzte doch gar nicht beurteilen können - und schon gar nicht per Ferndiagnose. 

Schau doch einfach mal in den TEIL-MED der EU-Verordnung 1178/2011. Da heißt es im 

ABSCHNITT B - ANFORDERUNGEN FÜR TAUGLICHKEITSZEUGNISSE FÜR PILOTEN

Unterabschnitt 2 

Medizinische Anforderungen für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 und Klasse 2

MED.B.010 Herz-Kreislauf-System

c) Blutdruck 

(1) Eine Blutdruckmessung ist bei jeder Untersuchung durchzuführen. 

(2) Der Blutdruck des Bewerbers muss im Normalbereich liegen. 

(3) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1: 

i) mit symptomatischer Hypotonie oder 

ii) mit einem Blutdruck, der bei der Untersuchung behandelt oder unbehandelt dauerhaft einen systolischen Wert von 160 mmHg und/oder einen diastolischen Wert von 95 mmHg überschreitet, 

sind als untauglich zu beurteilen.

Für ein Klasse 2-Medical sind also keine Werte vorgegeben. Aber hier bei GF strebt die Zahl der Fliegerärzte doch eher gegen Null. Willst Du Dich wirklich auf die Aussagen von uns Amateurmedizinern verlassen?

Warum meldest Du Dich nicht einfach zum Medical an? Der Fliegerarzt wird Dir dann schon sagen, ob Du im Normbereich bist oder nicht.

Grundsätzlich ist es gemäß der aktuellen Vorschriften nicht generell ausgeschlossen. 

Ob Du zu den Personen gehörst, die ein Medical Klasse II erhalten, stellt der Fliegerarzt bei der Tauglichkeitsuntersuchung fest.

Das hängt von mehreren Faktoren ab - u. a., welche RR Werte Du hast, ob Du medikamentös behandelt wirst.. wenn ja, mit welchem Präparat, ob Dein Blutdruck stabil ist oder schwer einstellbar...

Es hängt auch von der Ursache und der Art des Bluthochdrucks ab. Nicht jeder Bluthochdruck hat die gleiche Ursache? Hat der Bluthochdruck bereits Folgeschäden hinterlassen?

Geht, wenn du in Behandlung bist. Bekommst du auch, wenn der Hochdruck bei der Tauglichkeitsuntersuchung festgestellt wird. Dann fragt aber beim nächsten Mal sehr deutlich jemand nach.

Ist der Druck extrem zu hoch, kann es durchaus sein, daß du nochmals vorstellig werden mußt und eine Behandlung nachweisen mußt.