Flughafen/ Gitarre ist kaputt gegangen?!

5 Antworten

Wenn die Transportfirma nicht versichert ist, muss sie eben in die eigene Tasche greifen!

Nur einem Idioten kann man erzählen, dass man keine Versicherung hat. Die probieren es einmal, könnte ja klappen. Wenn Du sie dann endlich dazu gebracht hast, den Schaden weiter zu leiten, wirst Du von der Versicherung auch noch schikaniert werden.

Eigentlich sind das Verbrecher, die sich solche Frechheiten nur erlauben, weil sich die meisten Geschädigten damit zufrieden geben.

chantellee 
Fragesteller
 13.01.2015, 21:04

sollte ich deiner meinung nach da dann einfach mal wieder anrufen ? und wenn ja was soll ich ihnen diesesmal sagen, die streiten ja irgendwie alles ab :/

hoermirzu  14.01.2015, 10:40
@chantellee

Konsumenten-, Verbraucherschutz fragen, wie Du weiter vorgehen sollst.

Du hast das Recht, die nächste Gitarre in einen stabilen Gitarrenkoffer oder ein passendes Flightcase sicher zu verpacken, ehe Du sie als Gepäck aufgibst. Du hast natürlich auch das Recht, Dir nun eine neue Gitarre zu kaufen. Du hast auch das Recht, zu schweigen. Solltest Du davon keinen gebrauch machen, wird sich alles, was Du sagst, gegen Dich richten.

Welches Gepäck wie versichert ist, ist meist im Kleingedruckten bei der Buchung zu finden. Natürlich geht die Fluggesellschaft davon aus, daß du dich im Vorfeld damit auseinandergesetzt hast, schließlich wäre es reichlich zeitraubend, jedem Fluggast die Beförderungsbedingungen zu erläutern.

Hast du die Beschädigung bereits am Flughafen festgestellt und gemeldet? Selbst für den Fall, daß ein Versicherungsschutz besteht wäre es ansonsten schwierig, die Schuld der Fluggesellschaft am Schaden nachzuweisen.

Ich würde jetzt mal die Rückmeldung abwarten und im Zweifelsfall aus dem Vorfall lernen.

chantellee 
Fragesteller
 12.01.2015, 20:04

ja ich habe es da schon gemeldet ... die haben mir paar papiere gegeben und meinten ich soll mal da anrufen. Naja ich hätte halt nicht gedacht dass die gitarre kaputt geht weil ich schonmal damit gereist bin ... und nichts ist passiert. ich dachte auch das die im sperrgepäck etwas "schonender" und "vorsichtiger" damit umgehen.. :/ Also sollte ich mir hierbei nicht all zu viel hoffnung machen, hmm ? :(

Jerne79  12.01.2015, 20:05
@chantellee

Sperrgepäck heißt für die Fluggesellschaft lediglich "größer als der Rest" und damit nicht wie üblich verstaubar.

Ich würde meine Erwartungen niedrig halten, dann kannst du nur positiv überrascht werden. Ein Blick in das besagte Kleingedruckte ist sicher auch kein Fehler.

chantellee 
Fragesteller
 12.01.2015, 20:16
@Jerne79

hmm ^^' naja ich werd mal schauen wie sich alles ergibt ! Danke :)

Eigentlich ist bei einem Flug niemals die Garantie darauf, dass deine Sachen heile ankommen. Du musst immer damit rechnen, dass etwas kaputt gehen könnte. Deswegen bringt es dir wahrscheinlich auch ziemlich wenig, dich da zu beschweren, weil erstatten tun die dir das sowieso nicht. Auch wenn irgendein Koffer verloren geht machen die da nichts. War bei uns zumindest so.

Entschädigungen^ Wenn Ihr Reisegepäck auf einem Flug beschädigt wird oder verloren geht, regelt das Montrealer Übereinkommen (MÜ), welche Entschädigungsansprüche Sie gegenüber Luftfahrtunternehmen haben.

Bei der Berechnung des entstandenen Schadens kommt es auf den Wert der Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschädigung bzw. des Verlustes an. Nur bei nagelneuen Gegenständen wird der Neupreis erstattet.

Der Passagier muss beweisen, welche Gegenstände beschädigt wurden bzw. verloren gingen und welchen Wert sie hatten.

Im Montrealer Übereinkommen ist eine Haftungshöchstgrenze der Airline von umgerechnet rund 1.350 Euro festgelegt.

Viele Airlines sehen kleinere Schäden als unbedeutend an � der Passagier müsse sie beim Flugtransport in Kauf nehmen.

Siehe: http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/reisen-in-der-eu/reisen/flugzeug/eu-fluggastrechte/

Aus meiner Sicht: Wenn die die Gitarre annehmen, haben sie eine Sorgfaltspflicht. Falls sie Dich darauf hingewiesen hätten, dass der Koffer / die Tasche als Verpackung zu unsicher sei und da nachweisbar ist, bzw. Du trotzdem auf Transport bestanden hast, wird es eng.

Ansonsten gilt die Haftpflicht.

Deine Ansprüche solltest Du per Einschreiben / Rückschein einreichen (unter Bezugnahme auf das genannte Montrealer Abkommen). Im Zweifel einen Anwalt hin zu ziehen. Eine Erstberatung ist manchmal kostenfrei oder wenigstens günstig. Du hast uns ja nicht verraten, um welchen Wert es sich handelt, daher haben wir hier keine Ahnung, ob sich der Aufwand lohnt.

Ein Bekannter von mir (Profi) hat bei einem Flug zwischen USA und Canada mal einen Totalschaden bei einer 6.000,-- Gitarre gehabt. Das war dann noch etwas komplizierter....

Wenn der Anwalt Dir Chance einräumt, wird er seine Rechnung auch direkt an die Airline schicken. Ich hatte vor ca. 1 1/2 Jahren mal eine größere Verspätungsgeschichte, da ging es um einige hundert � Entschädigung und mein Anwalt hat das Geld für uns gegen den Widerstand der Airline bekommen. Incl. seinem Honorar.

chantellee 
Fragesteller
 12.01.2015, 21:40

Ich wurde leider auf nichts hingewiesen, hätte ich dass gewusst würde ich natürlich meine Gitarre nicht abgeben. Aber die meinten halt das die Airline nicht Versichert ist auf Musikinstrumente ?? Naja ... die Gitarre war nun halt auch echt nicht so teuer wie die von deinem Freund. Meine hatte um die 120 euro gekostet und ich hatte die im Rabatt gekauft... Es hat mich nunmal geärgert das die einfach so eine Gitarre kaputt machen und irgendwie nicht mal schuldig dafür sind... tja ... ^^

chantellee 
Fragesteller
 12.01.2015, 21:44

Ich hab mir die Seite mal angeguckt und da steht das man 7 Tage Frist hat um eine Beschädigung zu melden. Es sind leider schon sieben Tage her, aber ich hatte auch 2 Tage nach des Geschehens bei der Airline angerufen, doch mir wurde sowas nicht gesagt ?!

Mediachaos  13.01.2015, 08:07
@chantellee

Also HAST Du gemeldet. Darauf in der schriftlichen Beschwerde nochmal hinweisen. Den Versuch sollte es wert sein. Und dem genannten Montrealer Übereinkommen kann sich keine Airline entziehen. Das ist geltendes Recht.

chantellee 
Fragesteller
 13.01.2015, 21:02
@Mediachaos

sollte ich dann also da noch einmal anrufen ?

Mediachaos  14.01.2015, 13:43
@chantellee

Nein, wie oben schon geschrieben: Unbedingt schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. Dabei musst Du aber angeben, dass Du Dich ja bereits fristgemäß gemeldet hast und musst auf den Artikel 18 des Montrealer Übereinkommen Bezug nehmen. Der gilt aber nur bei internationalen Flügen.

Aber auch sonst würde ich auf jeden Fall nur schriftlich arbeiten.