Fliessen in den Einheitswert (Grundsteuer) auch die Kosten für Einbaumöbel mit ein?
Hallo. Wir sind in unser neues Haus eingezogen und das Finanzamt hat uns jetzt den Fragebogen für die Feststellung des Einheitswertes zur Berechnung der Grundsteuer übersendet. Wir haben auch alles ausgefüllt. Nun fragt uns das Finanzamt wie teuer unsere Einbauküche und die restlichen Einbaumöbel (Schlafzimmerschrank, Einbauschrank unter der Treppe) waren und wie viel das Haus generell gekostet hat. Frage: Darf das Finanzamt die Kosten für die Einbaumöbel und die Einbauküche für den Einheitswert heranziehen? Welche gesetzliche Grundlage (§§) sind hier einschlägig.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
2 Antworten
Die Frage dient dazu dem Objekt die zutreffende Miete zuzuordnen, wenn der Mietspiegel des Finanzamts nach der Ausstattung differenziert ist.
Rechtsgrundlage hierfür ist in den alten Bundesländern § 79 BewG
Gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Einheitswerts ist das Bewertungsgesetz.