Firma zahlt Gehalt nicht wegen fehlender Steuer Identifikationsnummer?
Es handelt sich hier NICHT UM MICH, sondern einen bekannte. Sie spricht jedoch nicht gut deutsch.
Meine Bekannte kommt eigentlich aus Frankreich und studiert im Ausland. Zuletzt in Deutschland und hier hat sie auch ein Praktikum in einer Firma absolviert. Nun ist sie diesen Monat weiter "gereist" nach England.
Folgendes Problem: Die Firma in der sie noch im Oktober in Deutschland gearbeitet hat, möchte ihr nun das Gehalt nicht auszahlen, da ihnen sehr spät aufgefallen ist, dass sie ihre Steueridentifikationsnummer nicht haben. Sie wurde auch nie darauf aufmerksam gemacht und kennt das System auch nicht, da sie aus Frankreich kommt.
Die möchte es ihr erst zahlen, wenn sie die Nummer bekommen. Jedoch ist sie jetzt Grade auf das Gehalt angewiesen. Die Nummer erhält sie im best case auch erst in 4-5 Wochen.
Dürfen die ihr Gehalt einfach so einbehalten? Wer hat schuld?
Sie weiß nicht, was sie tun soll.
5 Antworten
Wenn ein Arbeitnehmer keine Steueridentifikationsnummer vorlegen kann, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 berechnen. Das Gehalt einzubehalten ist m.E. nicht zulässig.
Vielen Dank!
Sie wird wohl oder übel eine anfordern müssen. Wer Schuld ist, ist klar. Sie. Schließlich hat sie sich um solche profanen Dinge zu kümmern.
Dürfen sie. Sie können ohne die Nummer keine Steuer abführen und damit würden sie halt eben Steuern hinterziehen, was auch nicht Sinn der Sache sein kann.
Wer schuld hat... eindeutig sie. Sie hätte sich um sowas kümmern und die entsprechenden Unterlagen mit sich führen bzw. abgeben und einreichen müssen, sodass die Firma ihr das Gehalt entsprechend auszahlen kann und dabei nicht ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt verletzt.
Sie sollte die Nummer jetzt anfordern und so schnell wie möglich abgeben. Dass sie das Geld braucht ist tragisch, doch da lässt sich leider wenig machen.
Sie können ohne die Nummer keine Steuer abführen
Die Versteuerung muss dann nach Lohnsteuerklasse VI erfolgen, siehe § 39c Einkommensteuergesetz.
Das Gehalt darf er natürlich nicht einbehalten - er muß grundsätzlich dann nach Steuerklasse VI abrechnen, wie er das vorher wahrscheinlich auch gemacht hat.
Vielen Dank!
Die Firma BRAUCHT die Steuer-ID, sonst kann sie die Steuern nicht abführen (bzw. selbst wenn keine Abgaben erfolgen muss das ans Finanzamt gemeldet werden). Ohne das kein Gehalt, ist klar. Da ist nicht die Firma böse, die können nichts anderes tun
Sieht eher nach einem Druckmittel aus.
ähm, erklär mir mal, wie der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung erstellen soll .... OHNE ID-Nummer
kleiner Tipp: NICHT MÖGLICH! der Arbeitgeber ist sonst VOLLUMFÄNGLICH in der Haftung gegenüber dem deutschen Staat!
In meiner ersten Monaten meiner Ausbildung, hatte ich auch noch keine ID-Nr. Mein Gehalt so wir meine Lohnsteuerbescheinigung habe ich trotzdem erhalten und das Feld war eben leer. "NICHT MÖGLICH" ist also erstmal nicht richtig.
erklär mir mal, wie der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung erstellen soll .... OHNE ID-Nummer
ETin
bee die Monate zuvor konnten sie ihr auch das Gehalt auszahlen, wieso geht das plötzlich nicht? Ich verstehe, dass sie sie brauchen. Dennoch könnten sie dies auszahlen. Sieht eher nach einem Druckmittel aus.